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Forum: "Was bekommt man im Ref in Bayern ausgezahlt ???"

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Was bekommt man im Ref in Bayern ausgezahlt ???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schniene Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2009 12:52:38

Hallo,

mir hat man erzählt, dass man in Bayern ein Ref. - Grundgehalt, ~ 1.000€ bekommt, und zusätzlich die geleisteten Unterrichtsstunden extra vergütet bekommt.

Stimmt das? Wer kann mir was konkretes dazu sagen?

Gruß


Mal googeln???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2009 13:05:00



vor zwei ca.jahren ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ratschkathl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2009 13:14:36

... waren es knapp 900 € netto. Wie es aktuell ist bzw. ob sich was geändert hat, weiß ich nicht.


Was bekommt man im Ref in Bayern ausgezahlt ???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schniene Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2009 15:10:09

Danke für die Beiträge.
Die Besoldungstabelle kenne ich.

ABER mir ging es hauptsächlich darum, ob die Unterrichtsstunden im Ref., je nach Umfang, noch zusätzlich vergütet werden.
Dies wurde mir berichtet von einem Bekannten dessen Frau das Ref. für Grundschule gemacht hat.

Sie hatte Netto ~ 900€ Anwärterbezüge, mit den Unterrichtsstunden hatte Sie dann ca. 1.300€ Netto im 1. Ref.-Jahr raus und im 2. Jahr ca. 1.500€.

Diesbezüglich konnte ich nichts im Netz finden.

Gruß


Sowasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2009 15:17:09

hab ich ja noch nie gehört. Das würde mich auch mal interessieren, ob es sowas tatsächlich gibt, kann es mir aber überhaupt nicht vorstellen. Ist doch total unlogisch.
Aber ich bin gespannt, ob die Bayern da mal wieder ein eigenes Süppchen kochen
LG
klexel


a janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schniene Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2009 15:42:22

Besoldung während des Vorbereitungsdiensts
Die monatlichen Bezüge während des Vorbereitungsdienstes betragen einschließlich einer Zulage brutto EUR 1052,06, ggf. wird ein Familien- und Kinderzuschlag gewährt. Mit diesen Bezügen sind 11 Stunden wöchentlicher Unterrichtseinsatz abgegolten. Darüber hinaus können Studienreferendare während des 2. und 3. Halbjahres zu einem Unterrichtseinsatz von insgesamt bis zu 16 Wochenstun-den verpflichtet werden. Diese zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden werden derzeit mit EUR 24,74 je gehaltener Stunde vergütet.
Nähere Informationen sind zuständigkeitshalber über das Landesamt für Finanzen in Bayern zu erhal-ten (www.bfd.bayern.de/info.htm).
(Rechtliche Grundlage: §§ 59-66 Bundesbesoldungsgesetz mit zugehöriger Anlage VIII)


damals :-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ratschkathl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2009 08:31:07

... durften wir nicht mehr als 15 Stunden pro Woche unterrichten! Nicht mal vertreten war da drin - eigentlich musste der Seminarleiter gefragt werden! Ich rede jetzt hier aber von GS, ich weiß nicht, wie es an den weiterführenden Schulen ist.


Zusatzstundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2009 10:33:25

In BW wird dieses System von den Gewerkschaften heftig kritisiert. Wenn nämlich die Referendare für relativ geringes Geld Stunden übernehmen, werden im Gegenzug weniger Lehrer fest eingestellt.

Es sollte sich also jeder Referendar überlegen, ob er das macht. Im nächsten Jahr könnte er aus genau diesem Grund arbeitslos sein.

Ich finde es eine Frechheit, dass Referendare plötzlich einen Nebenverdienst haben dürfen. Zu meiner Zeit durfte man nichts nebenher machen. Da wurde keine Nebentätigkeit genehmigt.


;)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2009 14:35:45

Das sind keine Zusatzstunden und keine Nebentätigkeit. Mit dem Gehalt werden 11 Stunden Unterricht bezahlt. Im zweiten Jahr müssen 15 Stunden unterrichtet werden, das Gehalt ändert sich aber nicht. Die darüber hinaus gehenden Stunden werden gesondert abgerechnet. Weniger Lehrer werden durch diese Art der Abrechnung nicht eingestellt.


@knuscheleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2009 15:18:47 geändert: 25.12.2009 12:21:34

Warum ist es eine Frechheit, dass Lehramtsanwärter eine Nebentätigkeit ausüben?
Grundsätzlich darf jeder eine Nebentätigkeit ausüben, wenn dies mit dem "Hauptjob" vereinbar ist und dies vom Arbeitgeber soweit nötig genehmigt ist.
Ich habe als LAA 1987 bereits eine Nebentätigkeit ausgeübt (in Hessen).
Aber hier geht es um eine Aufstockung der Stundenzahl, die ich jedoch in RLP bis jetzt nur nach dem bestandenen zweiten Staatsexamen kenne.


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