= Dienstreise.
Dafür stehen einem Beamten Reisekosten zu, die wie das Gehalt unverzichtbar sind. Eine etwaige Verzichtserklärung vor der Reise ist unwirksam. Ein Umlegen der Lehrerkosten auf die Schüler ist auch rechtlich angreifbar. Eventuelle Freiplätze darf man nützen, soweit man die Fahrt selbst organisiert und diese Freiplätze daher nicht als unerlaubte Vorteilsnahme gewertet werden können. Soweit zur Rechtslage.
In Wirklchkeit würde daran aber fast jede Klassenfahrt scheitern, das die Reisekostenansätze für die Schulen allgemein viel zu niedrig sind.
Aber wir Lehrer haben ja für diese Fälle unser Berufsethos.
Für die steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten muss man zuerst nachweisen, dass eben Reisekosten nicht gezahlt wurden. Ansonsten wird im Inland 20€ für Übernachtung und 24€ für Verpflegungsmehraufwand ohne Nachweis angerechnet.
Quelle:
http://www.postsitter.de/reisen/spesen2010.htm
rfalio