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Forum: "Stellenwechsel nach vielen Jahren - welches Gehalt?"
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| Es kommt darauf an, | | von: docman
erstellt: 15.03.2012 11:36:10 |
ob du kündigst, um die neue Stelle zu bekommen(dann erfolgt wahrscheinlich eine Neueinstieg mit weniger Gehalt) oder ob du dich versetzen lässt. Das kann im Rahmen des Ländertauschs auch über Ländergrenzen hinweg erfolgen. Dabei bleibt natürlich die Höhe der Vergütung erhalten.
Die von klexel erwähnte TV-L mit einem Rechner findest du u.a. hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2012&matrix=1 |
| @skelvis | | von: missmarpel93
erstellt: 16.03.2012 07:22:33 |
Dein Problem ist ein anderes. Wenn Du Dich mit E14 (analog A14-OStR-Vergütung) auf eine A13-Stelle bewirbst, wirst Du Gehaltsanteile verlieren.
Du musst Dich auf eine A14-Stelle bewerben, um adäquat verwendet zu werden. Das Problem besteht also nicht in der Anerkennunug von Berufsjahren sondern in dem Umstand, dass Du an Deiner jetzigen, privaten Schule ein Beförderungsamt inne hast.
Den einzigen Vorschlag, den ich adhoc machen kann, ist, nicht nach Stellenausschreibungen Ausschau halten sondern nach entsprechenden Beförderungsausschreibungen (Amtsblatt bzw. Internet). Die A14 (E14) muss ja an eine Funktion geknüpft sein. Wenn diese Funktion an der Schule, an die Du Dich bewerben willst, bereits besetzt ist, dann hast Du mit Zitronen gehandelt. |
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