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Forum: "Frage zu den Steuern nach der Hochzeit! "

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Frage zu den Steuern nach der Hochzeit! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hummelk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2017 12:34:48 geändert: 20.02.2017 13:27:11

Hallo liebe Kollegen, 

ich habe eine Frage, bei der ich alleine nicht so gut weiterkomme. 

Ich bin bisher unverheiratet und habe 1 Kind. Nunmehr bin ich mit dem 2. Kind schwanger und mein Lebensgefährte und ich überlegen, nun doch vor den Traualter zu treten. Soweit erstmal der Hintergrund. 

Wir haben ausgerechnet, welche Steuerklasse sich für uns nach der Hochzeit "lohnen" würde. Er verdient weniger als ich und wir streben die Steuerklasse III (für mich) und V (für ihn) an. Es gibt diverse Rechner zur Berechnung des dann verbleibenden Nettoeinkommens im Internet, die mir leider ALLE ein unterschiedliches Ergebnis anzeigen. Bisher haben wir den Eindruck, dass wir einige hundert Euro im Monat einbüßen würden, was unsere Entscheidungsfreudigkeit etwas bremst... 

Kann mir jemand, gerne auch per PN, weiterhelfen und mir so ungefähr mitteilen, wieviele Abzüge in Steuerklasse III bei einer Vollzeitstelle oder bei 20 Stunden vorhanden sind, bzw. wieviel am Ende übrig bleibt? Vielleicht gibt es jemanden, der verheiratet ist und zwei Kinder hat? Bestenfalls in Niedersachsen? :) 

Vielen Dank für Eure Unterstützung! 

 



individueller Steuersatzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2017 13:20:32

Lohnsteuerklasse III/2 - also mit 2 Kindern - führt bei Tarifbeschäftigten etwa dazu, dass abzüglich Steuern und Sozialabgaben noch 65% von Brutto auf dem Gehaltskonto landen.

Du schreibst, dass dei zukünfiger Ehegatte weniger verdient als Du. Die steuerlich relevante Frage ist, wie viel weniger. Hat dein zukünftiger amnn nicht weniger als 60% deines regulären Einkommen, dann ist es besser, beide wählen Steuerklasse IV. Nur wenn einer der Ehekatten oder eingetragnen Lebenspartner weniger al 60% des Einkommens seines Partners hat, empfiehlt sich die Aufteilung III (Besservedienender) und V (Schlechterverdienender).

Vorsicht bei den steuerpflichtigen Einkünften zählen alle Einkommensarten, auch solche aus Kapitaleinkünften, Renten, Pachten, Tantiemen, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft und dergleichen mehr.  Es geht also nicht nur um die Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.

Wichtig ist, es besteht keine Eile. Selbst wenn ihr erst am 31.12. diesen Jahres heiratet, muss euch das FA für das gesamte Jahr steuerlich als Verheiratete veranlagen. Bis dahin habt ihr auch noch Zeit direkt beim FA nachzufragen, welche Variante für euch die bessere ist. Das FA muss eich nämlich beraten. Also kurz beim Bürgerservice des FA anrufen und fragen welche Unterlagen ihr ggf. mitbringen sollt, damit die euch beraten können.

Egal welche Aufteilung der Steuerklassen ihr wählt als Eheleute, es ändert nichts an der gemeinsamen Veranlagung und der Abgabenquote. Das einzige, was sich senken lässt, ist die Höhe der Vorauszahlungen. Derjenige der die Steuerklasse V hat, muss nämlich ganz schön in Vorleistung treten.

 



eine Alternativeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2017 20:33:37

zum Wechsel der Steuerklasse in III/V wäre auch der Wechsel ins sog. Faktorverfahren. Da wird die vorraussichtliche Steuerrückzahlung berechnet und auf kommende Steuern angerechnet.

Bei all diesen Wechseln gilt aber eines: In Zukunft ist dann eine fristgerechte Steuererklärung Pflicht! Bei IV/IV ist sie (ohne Faktor) weiterhin freiwillig, was man sogar als Geldanlage nutzen kann, da der Staat ab einer gewissen Wartezeit auf zuviel gezahlte Steuern Zinsen zahlen muss, und zwar mehr als man aktuell fürs Festgeld bekommt.



Die Steuerklassenwahlneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.02.2017 06:54:27 geändert: 21.02.2017 06:55:12

ändert grundsätzlich nichts an der Höhe der Steuerschuld!

Sie regelt nur den Steuerabzug vom Lohn.

Bei der Kombination III/V entspricht der Steuerabzug etwa einer Einkommensverteilung von 60 zu 40. Sollte die Verteilung stärker differieren, so ergibt sich die Pflicht zur Steuernachzahlung, deswegen musst du bei dieser Kombi immer eine Steuererklärung abgeben.

Bei IV/IV zahlst du nie zu wenig Steuer, deswegen besteht hier keine Pflicht zur Steuererklärung.

Soweit dazu.

Bedenken muss man aber in deinem Fall die Leistungen im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit. Das Elterngeld berechnet sich nach dem Netto! Also wäre in deinem Fall Steuerklasse III für dich besser, da dein Netto höher wird. Mit Beginn der Elternzeit wechselt ihr dann in IV/IV, was einmal im Jahr möglich ist.

Wie genau jetzt die günstigste Kombination in deinem Fall aussieht, ist auch noch vom Status (Beamter/ Beamter, Beamter/ Angestellter, Angestellter/Angestellter) und der Versicherung (privat oder gesetzlich) abhängig. Ich würde da einen guten Steuerberater empfehlen.

Aber wie gesagt, am Jahresende fließt wieder Alles in einen Topf. Aber auf jeden Fall bist du verheiratet besser dran! Denn du kassierst bei Vater Staat Familienzuschläge und die Gesamtjahressteuer wird auf jeden Fall niedriger.

Außerdem gibt es weniger Probleme mit den Kindern (Auskunftsrecht, Aufenthaltbestimmungsrecht usw.)

Trau dich und trau dich

 

rfalio 



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