Hallo,
ich reaktiviere dieses Thema mal, um kein neues Thema aufmachen zu müssen. Mein Anliegen passt sehr genau zum genannten Thema.
Es handelt sich bei meiner Frage jedoch nicht um die Mindestschülerzahl an einer Grund-, sondern an einer Förderschule. Diese liegt in Niedersachsen bei 60 SuS, sofern es eine Schule mit einem Förderschwerpunkt ist, bei zweien sind es mindestens 90 SuS, die beschult sein müssen, damit eine Konrektorenstelle ausgeschrieben ist
Was würde passieren, wenn man sich als Konrektor bewirbt, die Stelle erfolgreich annimmt und man nach bereits wenigen Jahren die Mindestschülerzahl unterschreitet? Geht man der Tätigkeit dann weiter in gewohnter Art und Weise nach? Wird man wieder entamtet? Bekommt man eine andere Konrektorenstelle an einer anderen Schule angeboten?
Dieses Szenario würde mich wirklich interessieren und vielleicht weiß jemand, wie das dann gehandhabt wird.
Danke!