|
Forum: "Aufgaben einer Stellvertreterin"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Aufgaben einer Stellvertreterin | | von: caldeirao
erstellt: 28.08.2007 23:02:30 |
Im vergangenem Schuljahr sind unsere beiden Förderschulen mit viel Ärger geschlossen worden und in diesem Schuljahr eine neue Förderschule gegründet worden.
Sowohl das Schulgebäude, (befindet sich im Ghetto unserer Stadt, unsere Schule lag im Stadtzentrum) als auch die Schulleiterin wurde von der anderen Schule übernommen. Nun will das Schulamt wenigstens den Schein wahren und die Schulleitung paritätisch besetzen. Also habe ich mich als Stellvertreterin (natürlich nur kommissarisch) beworben.
Im Bewerbungsgespräch mit der Schulleiterin (sehr witzig- ist normalerweise Aufgabe des Schulrates) ließ sie anklingen, dass es an der Schule einen "Planer" gibt. Der Planer baut den Stundenplan, organisiert die Vertretung, macht die Raumbelegungspläne und stimmt sich mit den Gremien ab. In meinen Augen die Kernaufgaben einer stellvertretenden Schulleiterin.
Nun könnte man natürlich sagen, sei doch froh, wenn der die Arbeit macht, aber ich glaube, dass ich damit das Grab für meinen eigenen Lebenslauf grabe. Ich werde mich ja dann im kommenden Schuljahr auf diese Stelle bewerben müssen und wenn er es auch tut und schreibt, dass er die Arbeit getan hat, dann habe ich schlechte Karten.
Meine Frage an euch. Wie seht ihr das? Wer kann mir weitere Argumente geben, warum ich die Aufgaben des Planers übernehmen muss? |
| Keine Garantie | | von: leva
erstellt: 29.08.2007 21:29:51 |
Du hast - zumindest, bei uns in S-H - nie eine Garantie, dass du die Stelle später auch bekommst. Selbst wenn du deine Arbeit gut machst, kann es Konkurrenzbewerber geben, die dann letztendlich die Stelle bekommen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ich kann dir auch nur raten, die kommissarische Stelle zu nehmen. Das ist die Chance um auszuprobieren, ob dir eine Leitungsposition wirklich Spaß macht und du den Anforderungen gewachsen bist. Dann kannst du immer noch überlegen, ob du dich auch wirklich bewirbst, wenn es ernst wird. Wer sich bewirbt muss immer damit rechnen, dass es klappt oder eben, dass es nicht klappt. Aber du hast ja dabei nichts zu verlieren. Du kannst nur gewinnen - vor allem an Erfahrung.
Eine schriftlich fixierte Aufgabenverteilung im Bereich der Schulleitung ist enorm hilfreich und sorgt für Transparenz. Das Erstellen der Pläne ist an kleinen und mittelgroßen Schulen normalerweise Aufgabe der stellvertretenden Schulleitung. Es spricht aber nichts dagegen, die Aufgaben auch an andere Kolleginnen zu delegieren, wenn diese dafür auch einen Ausgleich erhalten.
Falls das bei euch so laufen soll, würde ich mich an deiner Stelle darum bemühen, bei der Planerstellung mitzuwirken, um das "Handwerk" zu lernen. Wenn´s funktioniert und alle sich einig sind, ist es letztendlich egal, wer den Plan macht. Es macht sich aber gut, wenn du zumindest in der Lage bist, einen Plan zu bauen.
Viel Erfolg wünscht dir
Leva
|
| Nochmals | | von: caldeirao
erstellt: 29.08.2007 23:06:37 |
Danke für eure netten Worte und Tipps. Auch noch mal für den Hinweis, alles schriftlich zu fixieren. Ist eigentlich logisch, aber ich hätte es bestimmt wieder vergessen.
Es ist mir auch klar, dass das keine Garantie ist, dass ich im kommenden Jahr die Stelle bekommen könnte, aber zumindestens ist es ein Schritt in die Richtung. Bis jetzt bin ich es auch noch nicht, denn es fand es das Gespräch dazu statt. Aber wenn sich abzeichnet, dass ich da nur der Hampelmann bin, dann lass ich es lieber bleiben. Deshalb wollte ich es im Vorfeld wissen, ob ich den Planer als meinen "Vorgesetzten" verhindern kann.
Miro07 hat mir einen Link geschickt, wo die Aufgaben der Schulleitung im Land Brandenburg klar geregelt sind und damit beantwortet sich mein Problem.
Also nochmal vielen Dank an alle. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|