gibt es zur Verbeamtung auf Probe und zur Verbeamtung auf Lebenszeit eine dienstliche Beurteilung des Schulleiters. Dazu bereitet man zwei Unterrichtsstunden (kurz) schriftlich vor und der SL besucht diese beiden und bespricht sie dann mit dir. Diese Unterrichtsbesuche, das Beratungsgespräch und allgemein dein Verhalten in der Schule fließen in die Beurteilung ein, es findet keine "Prüfung Schulrecht" o-ä. statt.
Es fleißen in die Bewertung ein: Unterrichtsplanung, Unterrichtsgestaltung und erzieherisches Wirken,besobdere aufgaben, Fort-und Weiterbildung,weitere Eignungsmerkmale (Fleiß, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Denk- u Urteilsvermögen, Übernahme von Verantwortung, Mitarbeit in Gremien ...), Bewährung und Entwicklung.
Diese Kriterien werden jeweils mit max bis zu 15 Punkten bewertet, aber z. T. unterschiedlich gewichtet.
die Gesamtpunktzahl ergibt dann das Gesamturteil in Stufen A bis E von A übertreffen die Anforderungen erheblich (Durchschnitt mindestens 13 Punkte) bis E entsprechen nicht den Anforderungen (entspricht den Bewertungen im Punktesystem von 0 -15).