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Forum: "Brauche Erklärung: Konrektor kommissarisch"

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Brauche Erklärung: Konrektor kommissarischneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2010 21:25:48 geändert: 02.07.2010 21:26:49

In einem Gespräch erklärte unsere Chefin ihre Definition vom "kommissarischen Konrektor":
Der kriegt kein zusätzliches Geld
Der ist nix (O-ton), der kriegt nur bestimmte Aufgaben von ihr übertragen.
Der heißt auch nicht Konrektor.
Der hat keine Verantwortung, die hat sie allein.

Nun wüsste ich gern (bis auf das mit dem Geld, das weiß ich selber), wie weit das stimmt:
Darf ein kommissarischer Konrektor sich Konrektor nennen?
Zeichnet er verantwortlich, wenn der Chef nicht da ist?
Hat er Verantwortungsbereiche, WENN der Chef da ist?
Hat er nun eine Funktionsstelle oder nicht?
(ich dachte nämlich immer, er hat eine im Sinne von "füllt sie aus, kriegt nur kein Geld oder Anrechnungsstunden dafür")



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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2010 21:44:52

ich habe mich in RLP auf die Stelle einer 2. Konrektorin als pädagogische Koordinatorin beworben und wurde im Oktober letzten Jahres kommissarisch ernannt. Ich darf mich zur Zeit päd Koordinatorin nennen, den Titel 2. Konrektorin, aber erst nach einem Jahr. Ich habe seit der Ernennung meine Entlastungsstunden erhalten (waren vorher schon eingeplant), meine Aufgaben übernommen und werde von der SL und dem Kollegium auch als SL behandelt, habe z. B. auch ein eigenes Büro.
Ich weiß aber, dass dies nicht in allen Schulen der Fall ist. Fakt ist aber: auch ein kommissarischer SL ist ein SL, warum soll das für uns nicht gelten?


Stimmt nicht ganz so:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 00:47:42 geändert: 03.07.2010 00:52:35

Du hast die Aufgaben und die Ermäßigung, eventuell auch das Büro. Aber so lange du den Titel noch nicht führst, bist du noch nicht Vorgesetzter. Du bist zwar weisungsbefugt auf Grund der dir (von der Schulleitung) übertragenen Dienstgeschäfte, aber eben nur auf diese beschränkt (z.B. Vertretungsplan, Stundenplan o.ä.); die Verantwortung bleibt bei der übertragenden Stelle. Du kannst z.B. kein Zeugnis unterzeichnen, darfst nicht neben dem Dienstsiegel unterschreiben usw. und wenn der Schulleiter erkrankt ist, übernimmt der Dienstälteste, nicht der kommissarische.
Erst mit der Ernennung bist du Vorgesetzter.
Bei einem Schulleiter ist die Sachlage im Wesentlichen dieselbe: Er führt dann die Schule im Auftrag, da er aber vorher schon im Allgemeinen Konrektor war (wenn auch vielleicht an einer anderen Schule), hat er diese Befugnisse weiterhin. Bei schwierigeren Entscheidungen (die ein endgültiger Schulleiter selbst entscheiden kann), muss er aber auch seine vorgesetzte Dienststelle entscheiden lassen. So wird z.B. bei uns bei der Abschlussprüfung einem kommissarischenSchulleiter immer ein externer Prüfungsvorsitzender zugeteilt.
rfalio


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 00:51:00

Das kommt wohl sehr auf das BL, die Schulform, die Schulgröße an.

An unserer Schule gibt es keine Funktionsstelle nd keine Stunden, aber eine Stellvertreterin der SL, die z.B. auch in Vertretung unterschreibt, wenn die SL nicht da ist.
Sie hat auch Aufgaben der SL übernommen, aber das ist eine interne Absprache.

Palim


Dankeschönneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 08:43:17

für die erhellenden Auskünfte!
Dann hat sie mit ihrem etwas patzigen Satz "Der ist nix" im Grunde recht, zumindest was die Verantwortung angeht.


Verantwortungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 09:02:52

Nee, das ist ja das Gemeine. Du bist für den dir übertragenen Aufgabenbereich verantwortlich, Du darfst nur nix anordnen oder anweisen.

Bedeutet letztendlich alles alleine machen und den Kopf hinhalten, auch wenn Du gar nix entschieden hast. Wichtig ist doch nur, dass ein Schuldiger gefunden werden muss.


also dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 09:11:18

die Nummer von der armen Wurst?


arme Wurst?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 09:15:11

Ich denke, das muss man wie so oft differenziert sehen. Es kommt vor allem auf den Schulleiter /die Schulleiterin an. Manche können bestimmt gut verantwortung abgeben, andere weniger. Das kann man aber vorher klären.

Ich finde allerdings nichts schlimmes daran, die Verantwortung für den Bereich zu übernehmen, für den ich zuständig bin. Mit allen Konsequenzen.


Schon klarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 09:21:25

das sehe ich auch so, es ist nur fies, wenn der SL dich im Glauben lässt, du hättest nix zu verantworten, und wenns dann schief geht, zeigt er mit dem Finger auf dich und dann bist du's plötzlich Schuld.
Das mit der vorherigen klaren Absprache wird wohl hier die Zauberformel sein (unser bisheriger Konrektor hat das offensichtlich nicht gemacht, fühlte sich dann über Jahre hinweg veräppelt und nun isser per Versetzung weg)


kommissarischneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: merlot-lagrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 10:33:52

heißt nach Auskunft meines Liebsten, der das in Nds. 1 Jahr lang gemacht hat, erst mal nix anderes als dass du, wie du ja schon gesagt hast, nicht auf der Planstelle sitzt und deshalb das Geld dafür nicht bekommst. Ansonsten ist ein kommissarischer Konrektor genauso die Vertretung der SL in Abwesenheit wie einer "in Amt und Würden". Allerdings gibt es für Nds. wohl keine Stellenbeschreibung für den Aufgabenbereich des Konrektors. Es hängt also tatsächlich viel davon ab, welche Aufgabenbereiche man von der SL "zugewiesen" bekommt. Stellt sich natürlich die Frage, ob es nach einer solchen Äußerung zu einer sinnvollen Zusammenarbeit kommen kann.
Im Übigen hat die letzte Verantwortung immer die SL, egal ob der Konrektor komissarisch ist oder nicht. Hoffe, ich gebe alles noch so wieder, wie mein Liebster mir das gestern abend um halb eins erzählt hat.


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