beim Ländertauschverfahren darf man sich während der Elternzeit gar nicht bewerben. Man unterschreibt nämlich, dass man die Stelle dann auch wirklich antritt... das würde also ein Abbrechen der Elternzeit bedeuten.
Und das, um eben genau solche Situationen zu vermeiden: Stelle vergeben, Lehrerin weg.
Wenn die Bewerbung für eine Beförderung dagegen in der Elternzeit erfolgen darf, würde das ja bedeuten, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Vielleicht ist die ursprüngliche Bewerbung wirklich vor der Elternzeit erfolgt.
Und wenn die SL dir die Arbeit aufbürden will... man muss auch mal nein sagen können... ist schwer, muss manchmal aber sein.
petty