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Forum: "Konrektorenstelle in Bayern, aber zu wenige Schüler"

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Konrektorenstelle in Bayern, aber zu wenige Schülerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angeljess Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.04.2024 16:44:50

Hallo,

ich habe eine Frage zum Amt des Konrektors in Bayern, Grundschule:

Wenn ich die Funktion als Konrektor ausübe, weil momentan genügend Schüler die Schule besuchen, was ist dann, wenn wir wieder zu wenige Schüler haben, was nächstes Schuljahr der Fall sein wird. Darf ich dann in meiner Funktion und mit dem gleichen Gehalt weiter als Konrektor tätig sein? Werde ich versetzt? Liegt das im Ermessen des Schulamts/ der Regierung? Wie rechtfertige ich das dann gegenüber Kollegen? Gibt es so etwas wie eine Schonfrist, bevor man versetzt wird, weil im übernächsten Jahr wieder genügend Schüler eingeschult werden? Und wie ist es, wenn es das zweite Jahr doch nicht genügend Schüler gibt (es ist bei uns immer ganz knapp)?

Fragen über Fragen, aber ich finde im Netz nur Artikel zur Beförderung/ Ernennung, aber nichts dazu, was ist, wenn die Schüleranzahl, an die die Konrektorenstelle gebunden ist, zu gering ausfällt...

Danke schonmal für Eure Antworten  



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von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.04.2024 19:47:17

muss eine Schule in Bayern 3 Jahre lang die entsprechenden Schülerzahlen bringen, damit eine Konrektorstelle zugewiese wird. Wenn dann langfristig die Schülerzahlen abfallen, hat der Kontekor 3 Möglichkeiten:

1) Bewerbung auf eine höhere Stelle

2) Bewerbung auf eine gleichwerige Stelle

3) Verbleiben an der bisherigen Stelle und Aufzehrung des zu hohen Gehaltes durch die Einkommenssteigerungen;

wobei bei 1) und 2) ein gewisser Bewerbervorteil besteht.

Frag amm Besten deinen zuständigen Schulrat, denn das Vorgehen ist immer auch von der Personalsituation im Schulamt bzw im Regierungsbezirk abhängig.

 

rfalio



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von: angeljess Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2024 17:42:15

Das hilft mir schonmal weiter. Allerdings versteh ich Punkt drei noch nicht. Kannst Du das nochmal näher erklären? Bedeutet es, dass der Konrektor weiterhin die Bezeichnung führt und so lange kein höheres gehalt erhält, bis er die gleiche Stude als Lehrer erreicht hätte?

Liebe Grüße



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von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2024 22:42:57

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