Hallo,
ich habe eine Frage zum Amt des Konrektors in Bayern, Grundschule:
Wenn ich die Funktion als Konrektor ausübe, weil momentan genügend Schüler die Schule besuchen, was ist dann, wenn wir wieder zu wenige Schüler haben, was nächstes Schuljahr der Fall sein wird. Darf ich dann in meiner Funktion und mit dem gleichen Gehalt weiter als Konrektor tätig sein? Werde ich versetzt? Liegt das im Ermessen des Schulamts/ der Regierung? Wie rechtfertige ich das dann gegenüber Kollegen? Gibt es so etwas wie eine Schonfrist, bevor man versetzt wird, weil im übernächsten Jahr wieder genügend Schüler eingeschult werden? Und wie ist es, wenn es das zweite Jahr doch nicht genügend Schüler gibt (es ist bei uns immer ganz knapp)?
Fragen über Fragen, aber ich finde im Netz nur Artikel zur Beförderung/ Ernennung, aber nichts dazu, was ist, wenn die Schüleranzahl, an die die Konrektorenstelle gebunden ist, zu gering ausfällt...
Danke schonmal für Eure Antworten