Hallo ihr,
vielleicht weiß ja einer von euch einen Rat:
Ich arbeite zur Zeit an einer Grundschule in Sachsen. Mein Mann wohnt und arbeitet in Niedersachsen. Da wir ein Baby erwarten, möchte ich gern meinen Wohn- und Arbeitsort wechseln. Den Antrag auf den Bundeslandwechsel im Lehreraustauschverfahren habe ich gestellt und parallel auch eine Freigabeerklärung beantragt und bekommen. Ich könnte mich nun also zum Schuljahr 2010/09 in Niedersachsen bewerben. Das Problem ist, dass ich dann im August genau in der Elternzeit sein werde, diese würde vorraussichtlich bis Mai 2011 gehen, wenn ich das eine Jahr in Anspruch nehme.
Mein Frage ist nun, ob ich mich in Niedersachsen bewerben sollte und dann meinem evtl. neuen Arbeitgeber sage, dass ich vorerst nicht arbeiten kann, oder meine Elternzeit so verlängere, dass ich mich zum Schuljahrbeginn im August 2011 bewerben kann und dann auch einsetzbar bin.
Bin ich bis dahin, wenn wegen dem Wechsel nichts dazwischen kommt, weiterhin in Sachsen angestellt?
Die Bearbeiterin in Niedersachsen sagte am Telefon natürlich ich solle mich nicht bewerben, das sei unfair. Aber irgendwie muss ich doch sehen, wie ich nach der Elternzeit wieder ins Arbeitsleben finde, bzw. auch bis dahin nicht arbeitslos, sondern eben in Elternzeit sein.
Hat jemand einen Tipp?