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Forum: "Neu in Bayern: Schluss mit der Frühpension für Lehrer"

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Neu in Bayern: Schluss mit der Frühpension für Lehrerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2017 23:57:16

Bayern setzt eine unpopuläre Maßnahme gegen den Lehrermangel um: Wer im Februar 2018 vorzeitig in Pension gehen wollte, darf nicht. Es wird auch  keine Genehmigungen für Anträge für den Auslandsschuldienst oder Beurlaubungen geben.


Im Frühjahr fehlten so viele Lehrer, dass wochenlang kein normaler Unterricht möglich gewesen sei, beklagen Schulleiter.
Betroffen sind nur Grund-, Mittel-, und Förderschulen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/schulen-in-bayern-schluss-mit-der-fruehpension-fuer-lehrer-1.3559455



nur gerechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2017 05:30:44

Im TV-L gibt es auch keine Altersteilzeitregelung. Das ist nur die Übertragung gleicher Rechte auf Beamte.



na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.06.2017 18:05:53

es ist auf jeden Fall eine Benachteiligung der Lehrer gegenüber anderen Beamten. Schon die Änderung: "zu Ende des Schulhalbjahres" statt "zu Beginn des Schuljahres" des Pensionseintritts war eine Verschärfung. Wer früher geht, bekommt Abstriche.

Bis dahin noch einigermaßen logisch; aber kein Ministerieller hat bedacht, dass seit etlichen Jahren in Bayern die Studienseminare alle im Juli enden, dass also der Schwung an neuen lehrtern im September kommt. Werden dann alle zwecks Bedarf eingestellt, bleibt keiner für den Februar übrig  .

Und auf Vorrat wird auch nicht eingestellt. Die wenigen, die im September keine Stelle bekommen haben, haben sich dann oft etwas anderes gesucht und stehen nicht mehr zur Verfügung.

Darum: Frühpension nur zum Ende des Schuljahres. So das Denken da oben.

Nur: Ich bin dann eventuell gezwungen, über meine Pensionsgrenze hinaus zu arbeiten, obwohl ich das nicht will oder kann! Beispiel: Pension wäre nach Berechnung Anfang März fällig. Der Beamte nimmt Abschläge in Kauf und möchte im Februar (und damit vorzeitig) gehen. Darf er nicht. Er muss 4 Monate mehr arbeiten! 

Ach ja, jetzt kommt das völlig Hirnrissige: Wäre sein Pensionstermin im Januar (= zwei Monate früher geboren), dürfte er trotz Lehrermangel usw. im Februar gehen. Gibts da auf einmal Lehrer, die ihn ersetzen?

rfalio



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