Hallo liebe leute,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, hat erfahrungen o.ä!
bin referendarin und hatte einen unfall auf der Dienstfahrt (von schule zum Seminar). Es war ein ziemlich schwerer unfall, bei dem gott sei dank niemandem etwas passiert ist.
Jetzt zu den fragen: habe vom seminar ein formular bekommen "meldung eines unfalls", habe da auch angerufen und gefragt, ob geld für die reperatur meines autos erhalte. Mir wurde gesagt, dass es nicht sicher ist. Jetzt habe ich mein Auto von einem freund meines vaters machen lassen und musste 700E zahlen. Hat jemand vielleicht erfahrungen, ob/ wie ich das einreichen kann, wenn ich keine rechnung habe und ob ich die Abschleppkosten (300E) auch irgendwie zurückerhalten kann????
Abgesehen von dem stress habe ich jetzt eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung laufen(obwohl es ECHT nicht meine absicht war und ich NICHT LEBENSMÜDE bin) und viell. weiß da jemand, ob ich eine gerichtshilfe beantragen kann. (habe keine rechtschutz und kann mir den anwalt nicht leisten)!! wäre für Tipps sehr dankbar!!!!
Bea
wenn niemandem etwas passiert ist, dann wird nicht viel nach kommen. Es kommt darauf an, ob die anderen Unfallbeteiligten der Polizei ein Attest des Arztes über ihre Verletzungen schicken. Erst dann ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, einzuschreiten.
Bei geringfügigen Sachen wird dann gegen ein Bußgeld eingestellt. Also mach dir erst mal nicht so viel Sorgen.
Ein Anwalt wird dich beraten können, wo du ggf. Prozesskostenhilfe bekommst. Ich bezweifle allerdings, dass das alles mehr ist als ein Verfahren, das über den Postweg läuft.
das geht sehr schnell, vorallem wenn der freundliche polizist den unfallgegner fragt: "sind sie sich ganz sicher, dass sie nicht so ein ziehen im nacken spüren? das hat nach auffahrunfällen eigentlich jeder". und schon ist die körperverletzung da, dazu brauchts kein attest.
persönlicher Gesundheitsschaden ist versichert durch die GUV ( Gemeindeunfallversicherung, jedenfalls in Bayern).
Deine Kosten kannst du zumindest bei der Steuer absetzen ( sorry, geringer Trost, aber immerhin).
Ansonsten:
Wart erst einmal ab, was die Gegenseite vorbringt, dann beantrage Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht ( dürfte bei dem ausufernden Gehalt eines Referendars keine Probleme machen) und nimm dir dann einen Anwalt.
Viel Glück
rfalio
Abschleppgebühren und Reperaturkosten zurück erhalten?
Hallo,
also bei Abschleppgebühren kommt (zumindest bei ADAC-Mitgliedern) der ADAC auf. In anderen Fällen ist die Frage, in wie weit du es auf die Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung abwelzen kannst.
In Puncto Reperatur ohne Rechnung kann ich nur sagen, dumm gelaufen. Ansonsten wäre es ein Fall für die Kfz-Versicherung gewesen, also mit Rechnung.
Wo du dich eventuell noch günstiger schlau machen könntest als beim Anwalt, wäre die nächste Verbraucherzentrale.
Ich wünsche dir Alles Gute!
danke an alle!!! vor allem für die aufmunternden worte.
Das ganze kann sich echt vor gericht ziehen, weil die frau des mannes, der gefahren ist, blutergüsse angegeben hat. Er ist arzt... hat nen guten anwalt... naja und ich depp...
auf jeden fall muntert es mich schon ziemlich auf!!!
Beim ADAC bin ich nicht mehr, seit Februar, was ich nciht wusste. Aber egal, ich muss halt schauen, was ich jetzt machen kann. Bei der Werkstatt hätte ich 2500E gezahlt und das hätte sich nciht gelohnt (weil keiner sagen konnte, ob ich echt geld sehen werde!!)!!
Nochmals danke an alle
hab den ganzen Zinnober grad erst hinter mir, als ich aus unserer ausfahrt kommend die vorfahrt missachtet habe. Der Polizist hat es so erklärt. Die werden nicht tätig, wenn da nicht eindeutig was vorliegt.
ebend, _wenn_ nichts vorliegt. alles was ich sagen wollte war: körperverletzung (wenn sie denn vorliegt) ist eine straftat, und wird somit automatisch zur anzeige gebracht, dass muss der unfallgegner gar nicht tun.
hier gehts aber wohl um fahrlässige körperverletzung und wikipedia (keine tollte quelle ich weiß) sagt uns: "Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) ist wie die einfache vorsätzliche Körperverletzung ein Antragsdelikt (§ 230 StGB). Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden schreiten erst mit Stellung eines Strafantrags ein, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird. Andernfalls wird das Opfer auf den Privatklageweg verwiesen." also wird der unfallgegner wohl doch anzeige erstattet haben.