Hallo,
ich hätte heute mein Kolloquium gehabt. Aber hab heute früh einen anruf bekomme, dass eine Prüferin krank ist und die Prüfung wohl nach den Faschingsferien sein wird. Ich hab am 3. März die dritte Lehrprobe. Nun meine Frage: Darf das Kolloquium eine Woche vor der LP sein? müssen nicht die zwei Wochen nach Bekanntgabe des Themas für die Lehrprobe von Prüfungen freigehalten werden? In der LPO II für Bayern hab ich dazu nichts gefunden. Weiß da jemand Bescheid? Danke!
MFG Anja