In einigen Bundesländern ist eine Abstufung der vollen Notenwerte durch Zwischennoten offiziell zulässig. Die Zahlen können in einzelnen Leistungsbewertungen, nicht aber in Zeugnissen, mit einem Plus (+) oder einem Minus (−) auf- bzw. abgewertet werden. Dies kann auch durch Nachkommastellen ausgedrückt werden:
2+ ist also ein „voll“ gut und 2− ein „gerade noch“ gut. Bei Verwendung von Nachkommastellen entspricht z. B. eine 1,7 einer 2+ und eine 2,3 einer 2−. In manchen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) wird das „+“ oder „−“ als exakte Viertelnote gewertet; eine „2+“ entspricht dann der 1,75 und eine 2− der 2,25. Eine „1 bis 2“ (auch „1–2“ oder „1/2“) entspricht einer Dezimalnote von 1,5. An manchen Schularten (z. B. Berufsschulen in Baden-Württemberg) dürfen Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle als Note vergeben werden.
In manchen Bundesländern wird das Plus auch durch die Bezeichnung „voll“ und das Minus durch die Bezeichnung „schwach“ oder „noch“ gekennzeichnet. Eine 2− entspricht dann einem „noch gut“ oder „schwach gut“, eine 2+ einem „voll gut“.
Ich kannte diesen Ausdruck bisher immer nur aus den Bewertungen bei den Juristen. Ein Examen 'vollbefriedigend' liegt über dem Durchschnitt, also besser als befriedigend.