dass das erste Staatsexamen nur 5 Jahre gelten soll. Glaub ich nicht! Frag dazu das Prüfungamt an Deiner Uni! Ich halte das für ein Gerücht.
Wiederaufnahme Referendariat:
In NRW kommt es auf die Gründe an, wegen der man das Ref. unterbrochen hat.
Die Gründe, die anerkannt werden, damit man sich die Option freihalten kann, später weiterzumachen, ändern sich (in NRW) gelegentlich. So hieß es bis letztes Jahr: Promotion wäre ein wichtiger Grund. Paar Monate später galt das nicht mehr.
Wenn Du aber beweisen kannst, dass Du beispieslweise Kinder erziehen musstest oder einen Pflegefall in der Familie hast, kannst Du wieder einsteigen.
Aber soweit ich weiß, hängt es davon ab, was Du damals als Grund angegeben hast. Wenn dies damals auch für die Bezirksregierung schwerwiegende Gründe waren, kannst Du wieder anfangen, musst aber nachweisen, was Du in der Zwischenzeit getan hast.
Am besten erkundigst Du Dich hier bei einer Lehrergewerkschaft und bereitest Deinen Antrag unter sach- und rechtskundiger Beratung vor, damit auch alles glatt geht.
Leo wünscht Dir alles Gute