Hallo FMK,
erst mal mein "Herzliches Beileid" zu deiner nichtbestandenen Prüfung. Zweitens: Ich bin auf deiner Seite, da ich selbst betroffen war, auch wenn es sich jetzt sch...anhört: Spar dir die Mühe eines Widerspruchs, da du sowieso keine Chance hast. Im Gegenteil! Da die Damen und Herren ja so gut wie keine Begündung für ihr Urteil abliefern müssen, kannst du bei der nächsten Prüfung auch ganz einfach durchfallen. Du weißt was ich sagen will?! Und dann sind mal die letzten Jahre ganz umsonst gewesen.
Aber ich weiß genau, wie du dich fühlst und weiß auch, dass du dir das nicht gefallen lassen willst. Deshalb rate ich dir, wende dich zumindest an den Personalrat und versuche nicht, das Ding auf eigene Faust durchzuboxen. Aber der wird dir vermutlich Ähnliches sagen. Bis da sämtliche Fristen usw. verstrichen sind, hast du deine zweite Prüfung x-mal nachgeholt.
Sorry, so war´s bei mir und sämtlichen anderen "Durchgefallenen", die ich kenne.
Ich wünsche gutes Gelingen bei deiner zweiten Prüfung! Kopf hoch, auch wenn´s schwerfällt!
Grüße,
lisa