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Forum: "Niedersachsen Kur und Kosten"

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Niedersachsen Kur und Kostenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2009 20:18:55

Hallo Niedersachsen!
Ich erwäge, in nicht allzu ferner Zeit eine Kur zu machen, um meine Rückenbeschwerden zu lindern.

Nun meine Frage:

Ich bin zu 50% beihilfeberechtigt und zu 50% bei der Debeka krankenversichert.
Welche zusätzliche Kosten kämen da auf mich zu?
Wie sähe das bei einem Sanatoriumsaufenthalt aus?

Hat da jemand Erfahrungen?


Hoch damit!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 13:05:08

Hallo rhauda und alle übrigen kurwilligen Kollegen,
habe auf der Suche nach verständlichen Infos auf diesem Gebiet dieses Uralt-Forum gefunden und will es wieder aktivieren.
Gibt es wirklich niemanden unter uns, der über Kuren und ihre Finanzierung Bescheid weiß?? Kann ich mir kaum vorstellen, da wir hier Experten für alles andere rund um unseren Beruf haben!
Meine Ausgangssituation ist ähnlich wie rhaudas, nur dass es sich bei mir nicht um Rückenprobleme handelt.
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Sanatoriumsaufenthalt und Heilkur erklären? Sanatorium nur nach vorhergegangenem Krankenhaus oder wie?
Bin gespannt auf den geballten Sachverstand von 4t!
angel


Guck mal hier:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 15:42:31 geändert: 30.10.2012 15:46:12

http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17891&article_id=68531&_psmand=111

Ich erinnere mich, dass damals auf jeden Fall das Wort "Kur" nicht fallen durfte. Es muss sich um eine ärztlich verordnete Rehamaßnahme handeln. Ich war (vor ca. 4 Jahren)in einer psychosomatischen Klinik.
Ich bekam sie für 3 Wochen genehmigt, habe aber 2x Nachschlag bekommen bis zu 2 Monaten insgesamt.
Zusätzliche Kosten kamen auf mich nicht zu bis auf die 10€ pro Tag für 14???? Tage.


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2012 12:03:09

Danke, klexel, dass du mich/uns auch auf diesem Gebiet mit links und wichtigen Infos versorgst! Offensichtlich hat sich da was Grundsätzliches geändert; ich habe hier noch Merkblätter aus 2008, in denen zwischen "Heilkur" und "Sanatoriumsaufenthalt" unterschieden wurde. Wenn es deise Begrifflichkeiten für die Beihilfe nicht mehr gibt, iste s kein Wunder, dass alle Suchaufträge mit diesen Begriffen ins Leere laufen...!
Weiß jemand, wie sich die DEBEKA verhält?
Und weiß jemand, ob die "Kur" in den Ferien stattzufinden hat bzw. mit welchem zeitliochen Anteil?
Bin gespannt, wer diesmal antwortet !
angel


bei mir wars so:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2012 12:37:00

Die Beihilfe verlangte ein amtsärztliches Gutachten, in dem dann auch stand, dass die Kur zum größten Teil in den Ferien durchgeführt werden sollte. Hätte dann voll gezahlt (also 50%). Die debeka spreizte sich. Kuren sind nur als Anschlussbehandlungen an einen Krankenhausaufenthalt erstattungsfähig! Arzt und Anwendungen (auf Rezept) zahlen sie, die anderen Kosten nicht. Bleibt also ein Eigenanteil von ca 250€ pro Woche. Auch die Krankenhaustagegeldversicherung springt nicht ein.
Ausweg vielleicht stationäre Behandlung in der Klinik vom Hausarzt verordnen lassen.
rfalio

P.S.: Aus meiner Kur wurde natürlich nix, da bis die Auskünfte kamen, schon wieder Schule war und das Gutachten vom Amtsarzt nur ein halbes Jahr gilt (und über Weihnachten wolt ich dann auch nicht)


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