Als Lehrer seid ihr Ersthelfer und dürft zunächst mal keine Medikamente an Schüler weitergeben, weder solche, die äußerlich noch solche die innerlich anzuwenden sind. Keine Desinfektionsmittel zur Hautdesinfektion oder Wundreinigung, keine Splitter entfernen.
Medikamente sollte man Schülern nur geben, wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eltern und Lehrer gibt, die die Haftung des Lehrers ausschließt. Die Medikamente müssen individuell beschriftet sein, so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind! Es muss eine Einweisung durch den behandelnden Arzt erfolgen (kann eventuell auch schriftlich sein), die sehr konkret sein muss.
Bitte bei der GUV erkundigen!
Was wir grundsätzlich dürfen, ist die Kinder ihre Medikamente eigenständig unter unserer Aufsicht nehmen lassen. aber auch das würde ich mir schriftlich geben lassen.