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Forum: "Amtsarzt, wann"
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| Meiner Meinung nach | | von: mimi-maus
erstellt: 23.04.2015 15:32:13 geändert: 24.04.2015 11:51:18 |
hat die Schuleitung zwar eine gewisse "Fürsorgepflicht", die geht aber nur so weit, dass sie dich nach Hause schicken darf, wenn du krank zur Schule kommst und die Gefahr besteht, dass du alle anderen ansteckst. Außerdem ist die SL dafür zuständig, dich zum berufsmedizinischen Dienst zu schicken, sobald du ihr eine bestehende Schwangerschaft mitteilst. Alles andere läuft über das Schulamt. Das kann dich nach einer "längeren Erkrankung" ( in manchen Bundesländern 6 Wochen,in anderen 3 Monate)dazu auffordern, deine Dienstfähigkeit vom Amtsarzt überprüfen zu lassen. Wobei das eben nur eine Kann-Bestimmung ist, es muss nicht sein, dass eine solche Aufforderung kommt. |
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