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Forum: "Amtsarzt, wann"

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Amtsarzt, wannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2015 20:58:34

darf die SL einen dorthin schicken?
Gibt es bestimmte Anlässe?


Ohne Gewähr...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2015 21:35:45

...aber ich bin mir zumindest einigermaßen sicher, dass das nicht der Schulleiter, sondern Dein Dienstherr (in Rheinland-Pfalz: ADD, in anderen Ländern wohl sowas wie das "Schulamt") darf.


Gruß,
DpB


auch ohne gewähr.......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hsvm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2015 22:02:38 geändert: 22.04.2015 22:03:08

....aber die SL hat eine sorgfaltsplicht dir gegenüber."Diese umfasst alle Vorkehrungen zum Schutze von Leben und Gesundheit....."
wenn er also die berechtigte annahme hat, dass dein leben oder deine gesundheit gefährdet ist, so MUSS er dich zum amtarzt schicken.
(und der dienstherr kann ja nur davon erfahren, wenn der SL dies meldet)


Meiner Meinung nachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2015 15:32:13 geändert: 24.04.2015 11:51:18

hat die Schuleitung zwar eine gewisse "Fürsorgepflicht", die geht aber nur so weit, dass sie dich nach Hause schicken darf, wenn du krank zur Schule kommst und die Gefahr besteht, dass du alle anderen ansteckst. Außerdem ist die SL dafür zuständig, dich zum berufsmedizinischen Dienst zu schicken, sobald du ihr eine bestehende Schwangerschaft mitteilst. Alles andere läuft über das Schulamt. Das kann dich nach einer "längeren Erkrankung" ( in manchen Bundesländern 6 Wochen,in anderen 3 Monate)dazu auffordern, deine Dienstfähigkeit vom Amtsarzt überprüfen zu lassen. Wobei das eben nur eine Kann-Bestimmung ist, es muss nicht sein, dass eine solche Aufforderung kommt.


ja...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2015 17:12:36

darf sie und zwar dann, wenn die zeiten deiner krankheitszeiten ein bestimmtes maß überschreiten, so dass von seiten des amtsarztes gecheckt wird, wie sich dessen einschätzung nach die weitere gesundheitliche prognose auf deine dienstfähigkeit auswirkt.

meine erfahrung: es gibt allen unkenrufen zum trotze durchaus auch verständnisvolle amtsärzte!


Gegenfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.04.2015 06:55:51

Bei wem werden an eurer Schule die Krankmeldungen (Arbeits-/Dienstunfähigkeitsbescheinigungen) der niedergelassenen Ärzte abgegeben.

Vermutlich im Sekretariat - also an die SL. Das bedeutet wiederum, die AUs werden in der Schule verwaltet und die krankheitsbedingten Fehltage erfasst. Dem LBV wird allenfalls eine Kontrollmeldung gegeben, wenn bei länger anhaltender Krankheit die Lohnfortzahlung (bei Angestellten) endet.

Die personalführende Stelle bei der Schulaufsicht erhält die AUs nur nachrichtlich. Ob die Anordnung, einen Amtsarzt aufzusuchen direkt von der SL oder über den Umweg der personalführenden Stelle kommt und vom Schulleiter umgesetzt werden muss, ist absolut zweitrangig. Im Prinzip könnte der Amtsarzt auch anonym/behördenintern informiert werden und den Betroffenen von Amtswegen vorladen. Da kann man sich ausuchen, was besser ist.


Amtsarztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.04.2015 11:10:01

ist allerdings nicht für tariflich Beschäftigte, sondern ausschließlich für Beamte zuständig.


schön wär'sneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.04.2015 13:45:22

Im ÖD wird der Amtsarzt auch zur gutachterlichen Stellungnahme herangezogen, wenn es um eine Berufsufähigkeit geht. Der BAD kann nämlich diese Aufgabe nicht wahrnehmen. Dies ist Aufgabe der Betriebsarztes. Der Angestellte hat ansonsten von seiner seite aus den medizinischen Dienst seiner Krankenkasse einzuschalten.


Beim ASmtsarzt kommt es darauf an,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.04.2015 21:25:31

wer Disziplinarvorgesetzter ist.
Situation in Bayern:
ich bin Realschullehrer, bei mir ist meinSchulleiter zuständig; meine Frau ist Grundschullehrerin, da ist das Schulamt zuständig.
Es gilt: wenn du mehr als 6 Wochen in einem Jahr krank bist, mus der zuständige Disziplinarvorgesetzte eine Vorstellung beim Amtsarzt beantragen. Eine Klinikbehandlung oder anerkannte Reha setzt diese Vorstellung allerdings zuerst einmal aus; nach Abschluss wird der Amtsarzt gehört, dieser kann aber auf Grund der Aktenlage (ohne Untersuchung) weitere Maßnahmen anordnen (Berufseingliederungsverfahren, Teilzeit etc.).
Wie gesagt, Rechtslage Bayern.
rfalio


@schwingridneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2015 08:53:31

Bleibt die Frage an welche BG ich mich denn als Tarifbeschäftigter zu wenden hätte? Die Ausschließlichkeit, wie Du sie hier darstellst, ist aus meiner Sicht nicht gegeben.

BG ist die Berufsgenossenschaft, sie ist Trägerin der Unfallversicherung. Das Dilemma ist, dass es die Zuständigkeiten von Amtsärzten, GUV und BAD gibt, abgesehen vom Med. Dienst der Krankenkassen..


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