|
Forum: "Ärztliches Attest von Neurologem für Amtsarzt (Verbeamtung)"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Ärztliches Attest von Neurologem für Amtsarzt (Verbeamtung) | | von: schnuckn
erstellt: 02.07.2015 15:50:02 |
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe mein Referendariat erfolgreich abgeschlossen und auch bereits eine Stelle als "Lehrerin auf Probe" ab dem 01.08. (in Bremen).
Jetzt war ich beim Amtsarzt und musste alle jemals aufgetretenen Krankheiten und physische sowie psychische Beschwerden angeben. Nennt es dumm oder ehrlich, aber ich habe wahrheitsgemäß geantwortet (was man verschweigt kommt ja vielleicht doch irgendwann raus mit bösen Folgen). Ich war etwa 1,5 Jahre regelmäßig bei einem Neurologen und habe 1 Jahr leicht dosiert Sertralin (Antidepressivum)genommen, das ist jetzt etwa 1,5 Jahre her. Nun soll ich dem Amtsarzt ein ärztliches Attest des Neurologen über Diagnose, Behandlung und Prognose einreichen.
Dafür muss ich mich aber noch einmal beim Neurologen vorstellen (immerhin war ich doch über ein Jahr nicht da - was, wie ich finde, ein gutes Zeichen ist), ich soll aber schonmal überlegen, was in dem Attest stehen soll, mir also wohl selbst ausdenken, was die Prognose ist. Die Diagnose kenne ich (elektronische Patientenquittung sei Dank), kann mich damit aber auch nicht identifizieren. Angeblich hatte/habe ich eine "generalisierte Angststörung", weil ich in der Endphase meines Studiums (mit nebenbei 19 Stunden arbeiten in der Woche) unter Erschöpfung und hoher Müdigkeit mit einhergehender Konzentrationsschwierigkeiten litt.
Wie dem auch sei, meine Frage: Wie sieht ein solches ärztliches Attest im Groben aus? Gibt es irgendwelche "Vorlagen"? Im Netz konnte ich nichts passendes finden außer Gutachten für Renteneinstufung.
Vielleicht gibt es jemanden mit eigenen Erfahrungen? Hat jemand von Euch auch so etwas für den Amstarzt benötigt? Wie sah das dann bei Euch aus? Gibt es etwas, das ich als Anhaltspunkt nehmen kann?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße! |
| Haftung | | von: flo99
erstellt: 03.07.2015 11:22:19 |
Ich könnte mir vorstellen, dass es dabei auch um eine Frage
der Haftung geht. Angenommen, der Amtsarzt weiß Bescheid,
dass du nicht geheilt bist (was du bereits ausgeschlossen
hast) und erteilt die Entscheidung für die Verbeamtung,
später stellt sich aber heraus, dass dies nicht der Fall
war, könnte man ihn evtl in Regress nehmen. Aber auch für
den Fall, dass er eine positive Bescheinigung erstellt, weil
du ihm gesagt hast, dass du gesund bist, könnte ich mir das
vorstellen. So gibt er die Verantwortung weiter an den
Neurologen.
Ob dies in der Praxis so gemacht wird, weiß ich nicht, ich
vermute nur. Schließlich wärst du im Falle eines Falles eine
Belastung für deinen Arbeitgeber. Wenn sich dann
herausstellt, dass du nie die Verbeamtung hättest erhalten
dürfen, dann hat dies, wie du bereits erwähnt hast,
Konsequenzen und dabei geht es um viel Geld. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|