Es wäre einfach zu frech, zu fragen, wer es rät. Klar ist, dass man natürlich eine PT nicht dem Dienstvorgesetzten melden muss. Klar ist natürlich auch, dass ein entsprechender Facharzt es verordnen muss und die Beihilfe dessen Verordnung überprüft. Inwieweit es hier zum Durchstechen der Ebenen kommen kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab – trotz Schweigepflicht auf allen Ebenen. Klar ist auch, dass der Dienstherr im Falle von häufigeren krankheitsbedingten Fehlzeiten Fragen stellt und Antworten sucht. Noch klarer ist allerdings auch, dass gerade eine Mischung aus PT und Antidepressiva Stress erträglicher macht und sozusagen aktiv einer depressiven Episode vorgebeugt wird. In dem Zusammenhang ist eine mögliche Beförderung allenfalls ein weiteres Gewicht nach unten und sollte nicht übermäßig wichtig genommen werden, sonst könnte man ja meinen – ist sie erst Oberstudienrätin, dann kann sie jedem von ihren nicht immer vorteilhaften Stimmungszuständen erzählen, als Studienrätin allerdings nicht – Grass hat es auch erst zugegeben, als sich damit Geld verdienen ließ!