Gemeint sind wohl Lehrer in Tarifbeschäftigung.
Bei Beamtens (in NRW) ist das klar, sie gehen am Ende des Schulhalbjahres, in dem sie die Pensionsgrenze erreicht haben.
Für Tarifbeschäftigte durchaus eine berechtigte Frage, denn am 01. des Monats, der dem Erreichen des Rentenanfangs folgt, beginnt der Zeitraum der Rentenzahlung.
Wer also am 21.03.1958 Geburtstag hat, der hat am 20.03. 2024 seinen letzten Arbeitstag. Sein letztes Gehalt kommt folglich am 31.03.2024; die erste Rentenzahlung - so beantragt - am 30.04.2024. Dies gilt auch für tarifbeschäftigte Lehrer - aber was ist mit der Unterrichtsverpflichtung? Werden auch hier wieder die beamtenrechtlichen regelungen übertragen?
Aber Rentenrecht ist Bundesrecht, Dienstrecht für Lehrer ist Ländersache. Ich schätze, dass Problem ist bis jetzt nicht aufgetreten, es sind schlicht und ergreifend noch keine Angestellten an Schulen in Rente geschickt worden.