Der Versorgungsausgleich ist zu leisen ab dem Moment, wo er rechnerisch ansteht. Der vormalige Ehepartner, der Anspruch auf Versorgungsausgleich entsprechend des Scheidungsurteiles hat, erlangt den, dadurch dass die laufenden Bezüge verringert werden - also durch Eintritt in die ATZ oder die Rente nach 40 Dienstjahren. Da für jeden Monat des früheren Pensionierung 0,3% der zukünftigen Ruhestandsbezüge abgezogen werden, ist vermutlich der Pnkt erreicht, ab dem der Anspruch auf Versorgungsausgleich besteht.