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Forum: "Ref ind NRW - Verbeamtung nach 35"

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Ref ind NRW - Verbeamtung nach 35neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: moni73255 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2007 15:34:00

Hallo Leute, kann mir jemand irgendeine Auskunft darüber geben, ob man in NRW auch noch nach dem 35. Lebensjahr verbeamtet werden kann? Wenn ja, würde ich gerne wissen, wie das geht.
Vielen Dank


Bis 35 wird in NRW verbeamtet, aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: essen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2007 16:35:10

Verbeamtungsgrenze hinauszögern
Für die Einstellung als Beamter ist normalerweise die Vollendung des 35. Lebensjahres die Höchstgrenze. Durch eine Ausnahme, die in der Laufbahnverordnung verankert ist, kann diese Grenze um ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden. In §84 (1) Nr. 9 LVO heißt es nämlich: "... wenn der Bewerber an dem Tag, an dem er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht überschritten hatte und die Einstellung oder die Übernahme innerhalb eines Jahres nach Antragstellung erfolgt", kann die Verbeamtung noch erreicht werden.
Beispiel: Sie sind am 3.2.1973 geboren, werden also am 3.2.2008 35 Jahre. Wenn bis spätestens 2.2.2008 Ihr Antrag auf Verbeamtung bei der Bezirksregierung vorliegt, kann mit dieser Ausnahmeregelung die Verbeamtung noch bis zum 1.2.2009 erfolgen.

Ich hoffe, es hilft Dir weiter.

viele Grüße
essen


den § kenne ich! Aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2007 17:15:42

was denn für einen Antrag ich dachte es reicht sich zu bewerben um so nachweisen zu könnne, dass man es versucht hat aber eben "nur" nicht reingekommen ist!
@essen,kannst du das nochmal erklären, ich gehöre nämlich genau zu diesen Kandidaten


Leider kann ich es nicht erklärenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: essen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2007 18:40:44

die Erklärung habe ich hier gefunden
http://www.tresselt.de/einstellung.htm

Oder hier:
http://www.4teachers.de/url/1524

Mehr weiß ich nicht

viele Grüße
essen


@monineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2007 22:47:32

Es gibt Ausnahmen. Wenn du z.B. nachweisen kannst, dass du dich erst später beworben hast, weil du zwischendurch Kinder erzogen hast, kannst du auf Antrag auch später (ich glaube 2 Jahre) beamtet werden.


Bis letzten Sommerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2007 18:56:01

hatte man eine Chance, auch nach dem 35. Lebensjahr verbeamtet zu werden, wenn man ein Mangelfach anzubieten hatte. Der Erlass wurde gestrichen.
Nach dem 35. Lebensjahr wird man nun nicht mehr verbeamtet.
Das ist in anderen Bundesländern anders. Asuwandern in anderes Bundesland, z. B. Rheinland-pfalz oder Hessen ...
In NRW ändert sich alles ständig


niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2007 18:58:05

bis 45!!


Also ich muß sagen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2007 19:49:17

35 ist wirklich sehr früh.

Selbst bei uns hier in Bayern geht das noch bis 45!

LG

Hesse


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