Verbeamtungsgrenze hinauszögern
Für die Einstellung als Beamter ist normalerweise die Vollendung des 35. Lebensjahres die Höchstgrenze. Durch eine Ausnahme, die in der Laufbahnverordnung verankert ist, kann diese Grenze um ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden. In §84 (1) Nr. 9 LVO heißt es nämlich: "... wenn der Bewerber an dem Tag, an dem er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht überschritten hatte und die Einstellung oder die Übernahme innerhalb eines Jahres nach Antragstellung erfolgt", kann die Verbeamtung noch erreicht werden.
Beispiel: Sie sind am 3.2.1973 geboren, werden also am 3.2.2008 35 Jahre. Wenn bis spätestens 2.2.2008 Ihr Antrag auf Verbeamtung bei der Bezirksregierung vorliegt, kann mit dieser Ausnahmeregelung die Verbeamtung noch bis zum 1.2.2009 erfolgen.
Ich hoffe, es hilft Dir weiter.
viele Grüße
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