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Forum: "Nach dem Ref als Lehrkraft arbeiten verpflichtend?"

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Nach dem Ref als Lehrkraft arbeiten verpflichtend?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amc1234 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2022 16:55:29

Hallo liebe Community,

ich befinde mich derzeit am Ende meines Masterstudiums und wollte interessehalber fragen, ob es verpflichtend ist nach dem Abschluss des Referendariats auch als Lehrkraft an einer Schule tätig zu sein oder kann ich danach eine Pause anlegen oder gegebenenfalls auch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen?

LG



Warum studiertest du sonst aufneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2022 17:06:50

Lehramt?

Wo und was willst du denn evtl. alternativ arbeiten?

Ich weiß es nicht, aber vermute mal, du bist nicht verpflichtet. Das Ref. wird in der Regel mit einem Vertrag als Beamter auf Zeit begrenzt. Wenn du dann nicht in den Schuldienst gehst....



freie Auswahlneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2022 17:34:51

Du machst dein Ref für die angesetzten Monate, je nach Bundesland und Schulform 12-24 Monate.

Wenn es endet, bist du arbeitslos.

Da du nicht eingezahlt hast, bekommst du keine Unterstütung vom Amt.

Du kannst dich dann auf Stellen an Schulen bewerben oder auch etwas ganz anderes machen, eine Auszeit nehmen oder dich komplett umorientieren.

Eine Verpflichtung, dann als Lehrkraft zu arbeiten, gibt es nicht.



alo-geldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: merigarto Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2022 23:01:45

Da du nicht eingezahlt hast, bekommst du keine Unterstütung vom Amt.

 

man kann aber beantragen,dass für diese zeit beiträge eingezahlt/umgewidtmet werden, dann gibt es auch alo-geld.

 

verpflichtung zur beschäftigung besteht beiderseits nicht

 



Eine Verpflichtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.07.2022 17:45:09

besteht nicht.

Ich wusste am Ende meines Refendariats, dass es schwer wird, eine Stelle zu bekommen. Es gab gerade eine Lehrerschwemme. Ich bin dann erst nach einer längeren Familienzeit wieder eingestiegen. Inzwischen bin ich bereits wieder 20 Jahre im Dienst.

 



Ich bin...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.07.2022 20:32:25

... noch die Staatsexamen-Generation, und damals galt (in BaWü): Das bestandene 1. Staatsexamen verliert, wenn in der Zeit kein Ref angetreten wurde, seine Gültigkeit.

Wer also nach dem 1. Staatsexamen (offiziell: Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien) zwei Jahre lang Pause macht oder alles macht außer ins Ref einzusteigen, verliert seinen Prüfungsanspruch für das 2. Staatsexamen (offiziell: Zweite Staatsprüfung).

Ich habe keine Ahnung, wie das mit Master- und Bachelorstudiengängen heute so ist, aber ich vermute Vergleichbares.

Also, wenn Pause, würde ich sie nach dem Ref nehmen...



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