Ich bin momentan Lehrer im Angestelltenverhältnis im Lande Niedersachsen und erfreue mich nun an "der Ehre", dass meinereiner keine Verbeamtungsklausel im Arbeitsvertrag hat aufgrund eines Geburtsfehlers (Ich habe auf einem Auge nur 5% Sehfähigkeit, das andere Auge funktioniert dafür perfekt(!)). Nun werden zum Sommer alle meine Kollegen verbeamtet, nur meine Wenigkeit darf weiter im Angestelltenverhältnis schuften und somit viel weniger Geld netto erhalten.
Nun habe ich gehört, dass andere Bundesländer in Sachen Verbeamtung eher ein Auge zudrücken bzw. wegen eines solchen gesundheitlichen Mangels wohl nicht eine Verbeamtung ablehnen würden. Nun zu meinen Fragen:
1.) Weiß jemand genaueres, inwieweit einige Bundesländer hier kulanter in Sachen Verbeamtung handeln?
2.) Hat jemand schon einmal aus dem Angestelltenverhältnis heraus das Bundesland gewechselt und kann etwas über das Procedere berichten?
3.) Wie würdet ihr an meiner Stelle bei anderen Bundesländern vorstellig werden?
Mit der Bitte um eure Hilfe und mit Grüßen verbleibend,
Also ich weiß aus ganz sicherer Quelle, dass auch in RLP der Gesundheitscheck erheblich gründlicher durchgeführt wird und da wie in Nds. KollegInnen mit Übergewicht, Neurodermitis oder anderem Probleme bei der Verbeamtung haben ... und es früher anders war.
Palim
mal eine frage an die österreichischen kollegInnen:
wie is das eigentlich bei uns? haben wir auch einen "gesundheits-check"??
zu meiner zeit (im vorigen jahrhundert) wurde man gleich nach der anstellung verbeamtet.an einen ärztliche untersuchung (außer des damals alle 2 jahre vorgeschriebenen lungenröntgens) kann ich mich nicht erinnern.
inzwischen -- soviel ich weiß -- ist das dienstaltersabhängig. (ich glaub, derzeit nach schätzungsweise 15 jahren berufstätigkeit). aba von einem amtsarzt udn dass davon die beamtung abhängig sein soll, weiß ich bei uns nix.........
(übrigens: bei uns ist das nettogehalt eines vertragslehrers HÖHER als das eines beamteten lehrers)
hatte ich einen Antrag auf Verbeamtung gestellt.
1994 wurde mir mitgeteilt, daß ich zu alt wäre.
Folge der Bestimmungen: Die dümmsten Mitglieder des Kollegiums, die damals nach einem Punktesystem ans Gym versetzt wurden, sind Beamte.
Diese Formulierung ist belegbar!!!
Man ist also gut genug, um als Angestellter zu unterrichten, aber nicht als Beamter.
Das es in Deutschland eine Altersgrenze zur Verbeamtung gibt, die aber in den Bundesländern unterschiedlich ist, ist den meisten ja bekannt.
Die amtsärztliche Untersuchung scheint aber nicht eindeutig geregelt zu sein. Sie soll meines Wissens nach klären, ob aufgrund des Gesundheitszustandes des Kandidaten (zum Zeitpunkt der Verbeamtung)
damit zu rechnen ist, dass er vor Ablauf der regulären Dienstzeit dienstunfähig werden könnte.
Meiner Meinung nach ist das sehr schwammig und häufig abhängig von der Einstellung des untersuchenden Arztes.
Hi!
Stünde dir nicht ein Schwerbehindertenausweis zu oder zumindest 30% oder so? Mit dem in der Tasche nochmal zum Gesundheitsamt - ich glaube, dann müssen die dich nochmal untersuchen. Und zwar wie gehabt -mit Ausnahme deiner "Behinderung".
Auf jeden Fall würde ich Kontakt aufnehmen zum Schwerbehindetenvertreter der GEW oder VBE, die helfen dir auf jeden Fall weiter (auch falls du keinen Ausweis hast - vielleicht wäre es ne Überlegung, einen zu beantragen...)!
Liebe Grüße,
Dorfkind78
- dachte ich - gibt es die Pragmatisierung nicht mehr. Zumindest war ich in diesem Glauben, bis feul hier genauer nachgefragt hat. Oder ist mit Verbeamtung etwas anderes gemeint als mit "Pragmatisierung"? Bin gerade etwas ratlos!
In Niedersachsens darfs du meines Wissens wegen einer Behinderung nicht benachteiligt werden.
So ist mein Mann zum Beispiel auch verbeamtet wurden, obwohl er Diabetiker ist.
Bei mir ist das anders, ich habe Übergewicht.
Der Sinn der Prüfung ist ja festzustellen, ob dein Gesundheitszustand dich jetzt für den Beruf geeignet macht und ob damit zurechnen ist, dass er stabil ist.
Damit ist z.B. bei meinem Mann eher nicht zu rechnen, aber aufgrund seiner Schwerbehinderung ist die Diabetis außen vor.
solltet du mit dem schwerbehindertenbeauftragten reden oder sogar mit einem anwalt, denn du darfst aufgrund einer BEHINDERUNG nicht benachteiligt werden, wenn du die gleiche arbeit genauso erledigen kannst, mit dem neuen gesetz (gleichstellungsgesetz) kann man da was erreichen. viel erfolg und kopf hoch,