transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 53 Mitglieder online 22.11.2024 13:54:56
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Lebenszeitverbeamtung vor dem Mutterschutz"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Lebenszeitverbeamtung vor dem Mutterschutzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lwuest Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2014 14:24:14

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe eine kleine Frage, die ich meiner Schulleitung leider nicht stellen kann/möchte.

Im September steht meine Lebenszeitverbeamtung an (Bundesland: Hessen). Ich möchte gerne die Lehrprobe dazu, die ich vor der Schulleitung halte, gerne VOR den großen Ferien halten.

Seit kurzem weiß ich, dass ich schwanger bin, gehe daher Ende August in Mutterschutz. So würde sich meine Lebenszeitverbeamtung "aufschieben", was ich natürlich wegen blöder 10 Tage umgehen möchte.

Generell ist's doch kein Problem, dass man die LP ein paar Wochen vor dem Termin hält - Schulleitung muss ja noch Beurteilung schreiben, das ganze muss noch beim Schulamt übern Tisch, usw...

Aber kann ich denn im September "ernannt" werden, wenn ich garnicht mehr "aktiv" im Dienst bin? Oder kann sie mich schon vorher ernennen, mit der Wirkung zum ...September?

Wer kennt sich aus bzw. hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich danke euch schonmal für eure Antworten

liebe Grüße

lwuest



alles wird gut...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sabifo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2014 15:25:00

Hallöchen,
das gleiche Problem hatte ich auch vor 14 Jahren... War kein Problem, ich hatte meinen Unterrichtsbesuch kurz vor Beginn des Mutterschutzes und war anschließend 1,5 Jahre in Elternzeit. Meine neue Schulleiterin - ich bin dann an eine andere Schule gekommen - hat sich mit meinem früheren Schulleiter verständigt und die Ernennungsurkunde ausgefüllt...
Mein Tipp: Direkt mit der Schulleitung sachlich darüber sprechen, dann gibt es auch eine Lösung!
Alles Gute


Kein Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: naneb Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2014 17:28:52

Du solltest auf der sicheren Seite sein. Der gesetzliche Mutterschutz ist eine andere Sache als die Elternzeit. Während du im Mutterschutz bist, wirst du ja auch voll bezahlt, weil es dann ein Beschäftigungsverbot gibt. Wenn die Zeit der Verbeamtung in diese Zeit fällt, bekommst du deine Urkunde und alles ist fein! "Aufschieben" würde sich das Ganze nur, wenn die Verbeamtung später wäre, wenn du in Elternzeit bist. (Weil Elternzeit ist ja gesetzlich gesehen freiwillig). Bei einer Freundin von mir war es genau so. Ihre Verbeamtung war 2 Wochen vor der Geburt ihres Kindes, sie hat ihre Urkunde einige Wochen später abgeholt und war verbeamtet.
Glückwunsch übrigens


Super!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lwuest Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.03.2014 09:22:22

Super, vielen Dank!

Das hört sich doch gut an.

Und danke


Schulleitung verweigert Lebenszeitverbeamtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lwuest Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2014 11:25:31

Hallo ihr Lieben,

ich bins nochmal.
Heute morgen habe ich meine Schwangerschaft der Schulleitung bekannt gegeben und wir haben kurz über meine Lebenszeitverbeamtung gesprochen.

Sie sagte zu mir, dass sie die Sache mit der Lebenszeitverbeamtung (sprich den Unterrichtsbesuch) nicht abwickeln möchte, weil ich nicht 100%ig hinter dem Schulkonzept stehen würde (Ganztagsschule, Inklusion, ...).

Ist das zulässig? Ich dachte, dabei geht es darum, meine "pädagogische" Eignung als Lehrer zu beurteilen?

Ich habe schon das halbe Internet abgegrast - wo finde ich Informationen dazu, welche "Kompetenzen" für die Lebenszeitverbeamtung prüfüungsrelevant sind (ich arbeite in Hessen)? Sprich in welchem Gesetz / Vorschrift / Amtsblatt finde ich Info dazu?

Lieben dank für eure Hilfe
und viele Grüße
lwuest



wäre mir neuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2014 12:15:43

dass die Verbeamtung vom Schwur auf irgendein Schulkonzept abhängen würde.

Sprich am besten mal mit deinem Personalrat darüber, die können dir besser und vor allem gezielter helfen.


Also neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2014 18:37:41

das halte ich auch für eine fadenscheinige Ausrede.

Schließlich wirst du nicht auf Lebenszeit an diese eine Schule gebunden. Dich verbeamtet schließlich das Land und nicht die SL, die ist nur der Bote.

Ich würde auch schleunigst das Gespräch mit dem PR suchen.



Na ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2014 19:16:56

immerhin handelt es sich um die Probezeitbeurteilung. Das heißt, dass auch deine Leistung während der Probezeit auf dem Prüfstand steht. Dabei geht es selbstverständlich darum, wie es mit der eigenen Schule und deren Profil läuft. Mit der richtigen Klasse an der richtigen Schule mit der richtigen Schulleitung könnte man schon eine gute Lehrerin sein, nur gerade hier klappt es nicht. Nur als Anregung zum Nachdenken. Und Inklusion und Ganztag sind schon arbeitsintensiv. Allerdings solltest du bereits eine Ahnung haben, wenn etwas nicht so gut gelaufen ist.


Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonnenschein218 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2016 15:46:11

Hey, der Beitrag ist zwar schon älter, aber passt in etwa auf meine
Situation. Hat mit der Verbeamtung alles vor dem Geburtstermin
geklappt?


Leider nicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lwuest Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2016 17:07:50

Man mag es kaum glauben, aber ich bin tatsächlich erst vor 4 Wochen of
Lebenszeit verbeamtet worden. Es wurde natürlich nicht so schnell fertig
und hat sich dann die gesamte Elternzeit aufgeschoben.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs