...wie wird man Kirchenbeamter??
Schöner Begriff "Kirchenbeamter". Du willst also im Dienste der Kirche stehen und dich vom Steuerzahler, auch wenn er weder rk noch ev ist, alimentieren lassen.
In das Kirchenbeamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Mitglied der katholischen Kirche ist und dessen Mitgliedschaftsrechte nicht eingeschränkt sind,
2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für den Auftrag der Kirche und ihre Ordnung eintritt,
3. die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder,
mangels solcher Vorschriften, übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerber),
4. die Voraussetzungen des § 48 LHO erfüllt.
(2) Die Voraussetzungen in § 7 BeamtStG gelten ergänzend.
(...)
Die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten müssen ihr gesamtes Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Glaubens- und Sittenlehre und den übrigen Normen der Katholischen Kirche einrichten. Sie müssen jederzeit für den Auftrag der Kirche und ihre Ordnung eintreten.