Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage:
Ich bin fertig mit dem Referendariat in Thüringen. Nun habe ich mich sowohl in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt beworben.
Während ich in Sachsen-Anhalt eine Stelle angeboten bekam (mit Verbeamtung) warte ich in Thüringen noch auf Angebote.
Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt hat mir nun mit einer Frist bis 6.6.2016 eine Erklärung zukommen lassen, in der ich die Stelle "verbindlich annehmen oder ablehnen" kann.
Bin ich durch Unterschrift dieser Erklärung bereits als Beamter gewertet und kann somit das Dienstverhältnis nicht durch fristlose Kündigung (vor Dienstantritt) beenden sondern muss eine Entlassung beantragen? Oder bin ich erst durch den Akt der Vereidigung als Beamter anzusehen?
Ich würde ganz gerne noch warten ob aus Thüringen noch etwas kommt, um mir gegebenfalls den Umzug zu ersparen.
Bevor sich jemand aufregt: Um nach Sachsen-Anhalt zu gehen, müsste ich zunächst meine Familie hier zurücklassen, da meine Frau noch studiert und somit vorerst gebunden ist. Ich könnte allerdings aufgrund der Entfernung nur alle 2 Tage pendeln.