was sich explizit an der Steuererklärung verändern sollte, wenn du verbeamtet wirst.
Arbeitszimmer kannst du jetzt schon absetzen (bis 1250,-€ pro Jahr), sonstige Werbungskosten wie Büroartikel, Fachbücher etc. auch. Die Wegekostenpauschale ist dieselbe, die Krankenversicherungsbeiträge müssen dann halt von der privaten statt der gesetzlichen KK verrechnet werden.
Ach ja, doch etwas: In der "Anlage V" musst du auf Seite 1 ankreuzen, dass du als Beamte/r Beihilfe bekommst und auf Seite 2 ankreuzen, dass du von der Rentenversicherungspflicht befreit bist.
HTH,
hbeilmann