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Forum: "Gilt Altersgrenze für die Verbeamtung in Schleswig-Holstein bei Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit?"

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Gilt Altersgrenze für die Verbeamtung in Schleswig-Holstein bei Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: casusa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2020 10:22:52

Hallo zusammen!

Ich hätte wahrscheinlich ab 1.8. die Möglichkeit als Quereinsteigerin ein Referendariat zu absolvieren. Nun ist es so, dass ich im Oktober 41 Jahre alt werde.

Kann mir jemand sagen, ob die Altersgrenze von 45 Jahren sich auf die Einstellung als Beamtin auf Probe bezieht oder auf die Verbeamtung auf Lebenszeit?

Wenn es um die Einstellung auf eine Planstelle ginge, hätte ich dann ja wahrscheinlich noch genügend Zeit, für die Verbeamtung auf Lebenszeit würde es vermutlich knapp werden.

Weiß jemand, wie lange es dauert bis man i.d.R. auf Lebenszeit verbeamtet wird? Falls das nicht passiert, bleibt man dann dauerhaft Beamtin auf Probe? Hätte das dann irgendwelche Auswirkungen, z.B. auf Beförderungen?

Danke!

 



Hallo,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lehrer002 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2020 13:45:57

ich würde den Quereinstieg als Lehrkraft nicht davon abhängig machen, ob ich verbeamtet werden kann. In Berlin werden bspw. derzeit Lehrer überhaupt nicht verbeamtet. Meines Wissens nach ist die Beamtenzeit auf Probe auf 3 Jahre begrenzt. Bei Bewährung erfolgt ein Wechsel zur Beamtin auf Lebenszeit. Ich meine, es zählt das Alter als Beamtin auf Probe. Die Verbeamtung ist aber je nach BL höchst unterschiedlich - Hessen verbeamtet z.B. bis 50 Jahre.

Letztlich sollten aber eher Faktoren entscheidend sein wie:

- Kann ich Kinder etwas beibringen?

- Bin ich äußerst belastbar?

- Kann ich erklären?

- Habe ich Empathie?

- Traue ich mir zu, das mir fehlende fachliche Wissen (z.B. Didaktik der Elektrizitätslehre, Schriftspracherwerb o.Ä. (je nach Schulform)) weitgehend eigenständig zu erarbeiten?

Kurzum: Habe ich Talent?

LG 

(P.S: Beamtentum hat auch Nachteile: Wir müssen dem Staate jederzeit dienen, d.h. kein Streik, kein einfacher Arbeitsplatzwechsel... Außerdem muss sehr viel unbezahlte Mehrarbeit geleistet werden, aktuell z.B. Unterstützung der Gesundheitsämter)



Vielen Dank für die Antwort!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: casusa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2020 23:00:37

Mir geht es nicht in erster Linie um eine Verbeamtung. Ich habe aktuell einen guten Job, der auch gut bezahlt wird.

Ich habe selbst Kinder und auch schon einmal an einer Schule hospitiert. Das hat mir viel Freude gemacht. Aktiv zu sein, den Kindern etwas vermitteln, vielleicht den einen oder anderen auch wirklich zu erreichen, ohne dabei zu idealistisch zu sein - das treibt mich an. Mir ist auch klar, das Schreibtischarbeit entspannter ist, aber eben auch langweiliger.

Soweit ich es sehe, ist der Verdienst doch deutlich höher, wenn man verbeamtet ist. Da ich auch etwas aufgebe, möchte ich ganz gerne wissen, was ich dann erwarten kann. Leider finde ich es schwierig, die Informationen zum Höchstalter aus den Gesetzestexten zu entnehmen. Es kommt mir so vor, als würde es nirgends eindeutig stehen.

Falls jemand mir sagen kann, wo man eine eindeutige Regelung findet bzw. wie man eine konkrete Info bekommen könnte, wäre ich sehr dankbar!



Ich würde mich neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2020 08:37:27

beim Kultusministerium erkundigen, ggf. bei der für meine Schulart zuständigen Schulaufsicht.

Der Aspekt "Verdienst", da stimme ich Dir ausdrücklich zu, sollte nicht außer acht gelassen werden.

Auch bei uns verdienen Beamte besser als angetellte Lehrer, obwohl diese genauso Klassenleitungen haben, Prüfungen schreiben und korrigieren etc.

Insofern ist es nur verständlich, auch den Status in die Überlegungen einbeziehen, v.a. wenn man schon gut verdient und somit einen gewissen Lebensstandard hat. Auch die Rente bzw. Pension solltest Du im Blick haben. Denn wer lebt schon nur von der Luft und der Liebe..  

LG  

Hesse



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stopherl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2020 10:46:46 geändert: 22.05.2020 11:42:20

.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stopherl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.05.2020 10:47:31 geändert: 22.05.2020 11:03:32

Ich habe folgenden link gefunden

https://karriere.unicum.de/berufsorientierung/berufsbilder/quereinstieg-grundschullehrer-2019

Was mich tatsächlich wundert ist, dass man als Quereinsteigerin in der Grundschule nicht Deutsch und Mathe unterrichten darf. In der GS ist man fast automatisch Klassenlehrer und da nicht De und Ma zu unterrichten, sondern nur die Nebenfächer würde mir persönlich nicht gefallen. Das sind immerhin 12 - 14, also ca die Hälfte der Unterrichtsstunden.

Das mit der Altersgrenze würde mir weniger Sorgen bereiten. Wenn du jetzt 41 bist und zwei Jahre so etwas wie Referendariat machen musst, bist du 43. Zeit genug für eine Verbeamtung. Gegebenenfalls auf die Zeitknappheit hinweisen. Am besten erkundigst du dich aber vorher noch bei der GEW oder einem anderen Lehrerverband.

https://www.gew-sh.de/landesgeschaeftsstelle/

 

Oh, bin jetzt irgendwie davon ausgegeangen, dass du Grundschule meinst, aber das steht ja gar nicht in deinem Ausgangspost. Wenn ich falsch liege, dann vergiss das einfach. Ich lasse es jetzt mal so stehen.



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