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Forum: "Note "nicht feststellbar""

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Note "nicht feststellbar"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tinchen-81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 21:35:32

Ich habe in der Verordnung zur Gestaltung des
Schulverhältnisses (Bundesland: Hessen) nach der Note n.f.
(= nicht feststellbar) gesucht, um eine genaue Definition
zu finden, ob und wann ich diese vergeben kann. Leider bin
ich nicht fündig geworden. Weiß jemand, wo ich das
nachlesen kann?
Das wäre echt nett!


Lieben Dank
Tinchen-81


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 22:16:15

sind nicht angegeben.
"Nicht feststellbar" ist die Note immer dann, wenn z.B. lange entschuldigte Fehlzeiten vorliegen, ein Schüler erst kurze Zeit in der Klasse ist o.ä.

Bei unentschuldigtem Fehlen gibt es aber die Note 6.

Der Link ist zwar nicht Hessen, aber das dürfte überall so sein:
http://www.zweigstelle.studienseminar-koblenz.de/medien/pflichtmodule_unterlagen/2010/13/5%20Schulordnung%20zur%20Leistungsmessung%202010.pdf

Seite 3


Vielen Dank neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tinchen-81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 22:26:43

Vielen Dank

Die Verordnung vom Studienseminar Koblenz hatte ich auch
gefunden, mir wäre jedoch ein genauer Paragraph in einer
Schulverordnung lieber, sodass ich eine fundierte
Argumentationsgrundlage habe.

Ich habe einen Schüler, der mehr als 50% des Sportkurses
geschwänzt hat. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nun einfach
die einzelnen geschwänzten Sportstunden mit einer 6 bewerte,
so dass es insgesamt eine Minderleistung ergibt oder ob der
Zeugniseintrag n.f. zulässig ist, der genauso wie eine 6 ins
Gewicht fällt.


Fürneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 22:36:04 geändert: 17.01.2013 22:36:59

mich sind das jede Menge nicht erbrachte Leistungen, die jeweils mit 6 benotet werden. Eindeutig.

Den Ausdruck "nicht feststellbar" gibt es in Niedersachsen gar nicht. Was soll der aussagen? Wir haben: "Kann nicht beurteilt werden", aber nur, wenn die langen Fehlzeiten entschuldigt sind.

§29.2
http://www.4teachers.de/url/5413


Der Begriff "n.f." ist im Kollegium ein geflügeltes Wort.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tinchen-81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2013 22:50:16

Die Verordnung zur Gestaltung des Schulgesetzes hatte ich
heute auch schon durchgeforstet, bin aber leider nicht fündig
geworden, daher hatte ich die Frage noch einmal hier rein
gestellt. Ich vermute mittlerweile, dass dieser Begriff einmal
zulässig war und jetzt vielleicht nicht mehr. "N.f." wird bei
einigen Kollegen so def., dass ein Schüler einen Großteil des
Kurses aus selbst zu vertretenden Gründen nicht besucht hat.
Der Zeugniseitrag lautet "n.f" und wird bei den
Versetzungskonferenzen wie die Note 6 gerechnet.
Dann werde ich aber sicherheitshalber eine "richtige Note"
vergeben, da ich für diesen Begriff keine Absicherung finde.
Danke aber fürs Mitdenken


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 00:02:53 geändert: 18.01.2013 00:04:01

gibt es wohl (fragt mich bitte nicht, wo das steht...), die Regelung, das ich einen Schüler, der zum Beispiel durch Umzug, neu an eine Schule kommt, benoten muss, wenn er mindestens 6 Wochen da war. Im Umkehrschluss heißt das für mich, wenn der Schüler weniger als sechs Wochen in meinem Unterricht war (durch hohe entschuldigte Fehlzeiten) kann ich ihn nicht bewerten. Habe ich schon so gemacht. Einstündiges Fach in einer 6. Stunde, Schüler schwächelte immer vorher und musste nach Hause, Mama hat brav Entschuldigungen geschrieben. Schüler war viermal da, Note nicht feststellbar.
Unentschuldigte Fehlzeiten dagegen eindeutig mit 6 bewerten.
Vielleicht findest du ja für Hessen eine Regelung, ab wann du einen Schüler benoten musst.


so ein kerlchen kenn ich auch...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 13:49:23

und ich werde einen teufel tun, etwas benoten zu wollen, was aufgrund von boykottierung des unterrichts aus welchen gründen auch immer schlicht nicht zu bewerten ist.

in die beurteilung kommt der vermerk, dass x leistungen im faxch sport mit einer fehlquote von x stunden leider nicht zensiert werden können.

wenn ich nett sein will, bemühe ich mich die motive für diesen rückzug herauszufinden.


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 13:57:23

Aber wenn du diesen Satz schreibst, fehlt ja eine Note, die u.U. versetzungswirksam sein kann.

Aus eigenem Zutun nicht erbrachte Leistungen müssen mit 6 bewertet werden, und der Schüler hat dann die Konsequenzen zu tragen.

In Hessen scheint dieses "nicht feststellbar" ja wohl als 6 berücksichtigt werden, wäre dann wohl auch versetzungswirksam, wenn ich das richtig verstanden habe.

Deine Bemerkung ist nur eine Bemerkung, die keine Folgen hätte.
Irgendwie werden wir LuL dann ja auch unglaubwürdig. Wir sagen dem Schüler, deine Nichtleistung entspricht einer 6 - und dann kommt nur so eine Bemerkung?


Gerade entdeckt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 14:06:32 geändert: 18.01.2013 14:32:06

Ein altes Forum mit genau dieser Frage:
http://www.4teachers.de/?action=showtopic&topic_id=14099&page=0

Dort hat u.a. veneziaa geantwortet. Die ist in der Schulleitung und sollte es wissen.
Liebe Grüße an veneziaa

Die dort angeführten Belege gibt es allerdings nicht mehr. Bei den §§ zur Leistungsfeststellung steht immer nur der Hinweis, dass nicht erbrachte Leistungen mit 6 bewertet werden. Vielleicht ist dieses "nicht feststellbar" inzwischen aus dem Schulgesetz herausgenommen worden?

Das wäre dann eine Frage an den Schulleiter.

Noch was gefunden:

http://www.4teachers.de/url/5414

Darin:
11. Alle Fälle vorsätzlicher Leistungsverweigerung von Schülerinnen und Schülern sind
aktenkundig zu machen und von der Lehrerin oder dem Lehrer der Schulleiterin oder dem
Schulleiter mitzuteilen. In diesen Fällen sind die Eltern noch nicht volljähriger
Schülerinnen und Schüler durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich zu
benachrichtigen mit dem Ziel, zu einer Aussprache zu kommen. Die Eltern nicht
volljähriger Schülerinnen und Schüler sind mit dieser Benachrichtigung, volljährige
Schülerinnen und Schüler in anderer geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass bei
vorsätzlichen Leistungsverweigerungen § 73 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes
zur Anwendung kommt.


Jetzt gilt es nur noch, diesen §73 Abs. 4 Satz 2 zu finden. Das ist mir bisher nicht gelungen.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 15:11:36

"Deine Bemerkung ist nur eine Bemerkung, die keine Folgen hätte."

keine zensur ist also aus deiner sicht keine folge?
soso.
ich bin unlustig hier ein neues fass für die bartlange sinnfrage von noten aufzumachen. nur soviel dazu: ich kommentiere das, was ich mitkriege und benote nicht das, was für eine (angeblich vorsätzlich) nicht erbrachte leistung zum platzhalter konstruiert wird.

kleine anekdote dazu aus meinem sportstudium,die mich nachhaltig geprägt hat:

etliche scheinjagende studis in einer gewichtigen schwerpunktfachausbildung erhalten reichlich perplex vom dozenten die info, wenn sie nur wegen des scheines gekommen sind, können sie sich ihn gleich abholen, da im seminar die suche nach "dem eigenen prickel" bzw. die selbstständige forschungsarbeit relevanter ist.

ich bin so dankbar dafür, dass ich lehrerInnen hatte, die auch ohne anwendung unserer ach- so- heiligen- zahlenkunde mehr als glaubwürdig sind.

eine sechs soll doch eine ungenügsamkeit symbolisieren, aber worauf bezieht die sich denn? was kann denn damit überhaupt bewertet werden, wenn x nicht am start war?

keine zensur ist durchaus auch eine note, nur nicht in form einer zahl.


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