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Forum: "Geburt in Prüfungszeit"

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Geburt in Prüfungszeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tinebiene Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 10:34:54

Hallo, Ihr da draußen!

Ich bräuchte dringend eine Info von denjenigen, die in der Prüfungszeit schwanger waren bzw. da ihre Kinder bekommen haben:
Wie ist es möglich, die 2. Prüfung durchzuziehen, wenn man zwischendrin Entbindungstermin und Mutterschutz hat?
Ich hoffe, ich werde hier jetzt nicht gesteinigt für so eine Frage, aber wir haben hier vielleicht einen kleinen "Unfall" und ich bin jemand, der lieber vorher alle Probleme klären möchte.

Es wäre lieb, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!!

Dafür herzlichen Dank im Voraus!

TB


Liebe tinebiene,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 11:32:21

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu dem "Unfall"! Kinder kommen nie gelegen, immer ist irgendetwas da, was gegen eine Schwangerschaft und Geburt spricht. Deshalb erst einmal cool bleiben (tust du ja auch, denn du sagst ja, dass du dich vorher kümmern willst. Find ich gut.) Ich war zwar während meiner Prüfungszeit nicht schwanger, aber ich sitze ab und zu in Prüfungen und erlebe, dass Frauen viel relaxter durch die stressige Zeit gehen, wenn so einiges geklärt ist (schläft das Kind, wer betreut das Baby in der Schulzeit usw.) Ich würde dir raten, die Prüfung zu verschieben, wenn das geht. Ansonsten spricht nichts dagegen, mit dickem Bauch in die Prüfung zu gehen. Alles Liebe, Clausine


Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tinebiene Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 12:48:23

Hallo Clausine,

danke für deinen prompten Beitrag !
Das Problem wäre dabei nur (falls ich echt schwanger sein sollte, was ich eigentlich nicht hoffe), dass die Geburt voraussichtlich im April wäre und ich bin ja in Bayern im Ref, unsere Lehrproben gehen bis zu den Pfingstferien, in den Pfingstferien ist mündliche Prüfung.
Ich frage mich, ob man das alles nach vorne ziehen kann und ob es erlaubt ist, im Mutterschutz nach der Geburt an der Prüfung teilzunehmen.
Falls dieser unglückliche Fall nämlmich wirklich real werden sollte, muss ich schon vor der Geburt des babies am Besten alle Prüfungen geschafft haben, denke ich. Denn danach wird es doch nur schwieriger.

Ich hab ja schon eine kleine Maus, die auch ungeplant kam, imt der ich jetzt wieder ins Ref einsteige. Ich hatte diesmal echt Pech, trotz Verhüten...
Naja, vielleicht kommen die Kids echt, wie sie wollen.

LG, TB


meine referendarinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffchen2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 12:57:42

hat ihre stelle hochschwanger angetreten, ging im november in mutterschutz, anschließend 4 monate elternzeit und nahm dann ihre arbeit wieder auf. ihre prüfungen wurden (auf antrag) um ein halbes jahr verschoben. allerdings war morgens ihr freund daheim, um auf das kind aufzupassen. heutzutage ist es aber auch nicht mehr so schwierig, eine liebevolle (halb-)tagesmutter zu finden, wenn keiner aus freundes- oder verwandtenkreis aufpassen kann.
warte erst mal ab, ob der "unfall" wirklich einer war, aber erkundige dich dann möglichst bald beim zuständigen schulamt, wie es dort gehandhabt wird.
ich habe übrigens gleich 2 "unfälle", die inzwischen 6 und 8 jahre alt sind (und das nur, weil ich mich 2 mal um eine woche verrechnet habe...), aber bessere "unfälle" können nicht passieren!
alles gute!


Wenn ich Recht informiert binneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 16:12:24

kannst du deine Prüfungen auf Antrag verschieben lassen und das Ref damit verlängern.
die Prüfungen vorverlegen weiß ich nicht ob das geht, aber was wäre dann im Falle eines Falles( z, B, unverhersehbare Frühgeburt)? Nach der Entbindung besteht für (6?) Wochen ein Beschäftigungsverbot, ich würde darus schließen, dass man dann auch keine Prüfungen machen darf.
Ich würde an deiner Stelle "auf Nummer sicher gehen".


Als ich im Ref war,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 18:40:49

wurden unheimlich viele Babys geboren, ich glaube, wir waren 86 / 88 der "geburtenstärkste Jahrgang" in Dortmund. Alle Mütter haben ihr Refendariat um ein halbes Jahr verlängert, ich kann mich an keine erinnern, die ihre Prüfung vorgezogen hätte. Ich glaube, es gibt sogar die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen und dann das Ref zu Ende zu machen. Zumindest ging das damals so, jetzt dürfte das doch noch einfacher sein, da es den jährlichen Beginn gibt. Einfach beim Prüfungsamt anfragen...Alles Liebe, Clausine


ich war...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 20:26:35

im Ref zusammen mit einer frischgebackenen Mami. Sie kam gerade aus der einjährigen Elternzeit zurück. Also Unterbrechung und Prüfungen verschoben... war kein Problem.
Schnauf tief durch... das größte Wunder der Welt wartet vielleicht ein zweites Mal auf dich... was gibt es schöneres und wichtigeres?
Was bedeuten da ein paar Monate länger warten müssen?
Ich halte dir feste die Daumen...


Falls esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2006 23:56:57 geändert: 04.07.2006 23:59:11

bei dir um einen Prüfungstermin geht, der schon knapp in der gesetzlichen Mutterschutzfrist vor der Entbindung liegt (war damals auch meine Befürchtung *g*), dann kannst du meines Wissens auf eigenen Wunsch und eigene Verantwortung noch weiter arbeiten und eben auch deine Prüfung machen. Müsstest du eben abklären, ob das in deinem Bundesland auch möglich ist, bei mir wäre es möglich gewesen.

Musste ich zum Glück nicht ganz ausreizen, mein Mutterschutz ging erst zwei Wochen nach meiner Prüfung los. Ansonsten versuch halt, einen ganz frühen Prüfungstermin zu kriegen, die meisten Seminare lassen da mit sich reden.


Für die Zeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2006 17:52:18

vor der Geburt gibt es kein Beschäftigungsverbot, frau darf also grundsätzlich solange arbeiten wie sie sich wohl fühlt. Ich wüsste aber nicht, ob ich es darauf ankommen lassen würde.


Hätte ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2006 23:09:33

getan. Mir ging es gut genug, und ohne Kind (entbundenes) ist das alles doch ein wenig leichter als mit forderndem Säugling und tausend anderen Sorgen.
Allerdings würde ich das nur in der ersten Zeit des Mutterschutzes wagen und nicht drei Tage vor dem errechneten Termin.


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