Ich wollte fragen, ob das Erteilen von Ballettunterricht als
künstlerische Nebentätigkeit gilt, die nicht genehmigungspflichtig ist?
Ich möchte gerne im November mein Referendariat beginnen, aber
trotzdem nebenbei weiterhin Ballett unterrichten. Gibt es dafür
Einschränkungen? Stundenzahl? Gehalt? Zur Zeit arbeite ich auf
Honorarbasis.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!