Hallo,
Folgendes: wir planen ab Ende des Jahres Nachwuchs. Falls es dann direkt klappen sollte, würde ich in etwa im Juni 2011 in Mutterschutz.
So jetzt kommt das eigentliche Problem: zu diesem Zeitpunkt wäre ich dann "erst" 2 Jahre und 4 Monate an der Schule. Bin dann zwar schon auf Lebenszeit verbeamtet, aber ich habe mal gehört, dass man in den ersten 3 Jahren die Schule nich wechseln kann/darf.
Möchte aber spätestens im Mutterschutz zu meinem Freund ziehen (nach NRW). Meine Frage: wird die Elternzeit auf diese 3 Jahre angerechnet oder nicht?
Und ist es mit Kind einfacher, dass ein Ländertausch/Versetzungsantrag klappt?
Zur Info: bin an einer Grundschule in RLP und würde dann gerne nach NRW wechseln.
Stelle ich da am besten jetzt schonmal den ersten Antrag, weil ja der 3. oder 4. genehmigt werden muss?