Sozialgesetzbuch, Teil ?
Die Krankschreibung für des Kindes ist Grundlage für den Anspruch. Der AN wird also "krankgeschrieben" (heißt bekommt eine AU -Arbeitsunfähigkeitserklärung -, die vom Arzt, der das Kind behandelt. ausgestellt wird.
Sonderurlaub muss nur beantragt werden, wenn die gesetzlich festgeschriebene Höchstzeit überschritten wird.