So ist das Leben: Und manchmal kommt es anders, als man es ...!
Fragen nach einer Schwangerschaft sind grundsätzlich in einem Bewerbungsgespräch unzulässig. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn die Tätigkeit gar nicht aufgenommen werden darf oder die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet wird. Du hast ja das Fach Chemie, da bin ich allerdings überfragt, wie es da aussieht mit bestimmten Tätigkeiten u. Vorgaben. Im Zweifelsfall mal Personalrat deines Vertrauens befragen.
Rein rechtlich musst du also nichts angeben und das ist auch etwas, wonach sie dich nicht fragen dürfen. Moralisch musst du dir allerdings überlegen, was du machst.
Kenne einen Fall, wo eine Freundin wg. der Schwangerschaft nach den Ferien nur ein paar Wochen den Dienst an der neuen Schule aufgenommen hat u. dann in den Mutterschutz gegangen ist. Sie hat keinen UR mehr übernehmen müssen, sondern z.B. die Biblio "aufgeräumt" u. ähnliches Organisatorisches übernommen. Allerdings war das auch eine große Schule. Bei dem Gespräch hatte sie übrigens noch nichts gesagt.
Siehe auch:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/bewerbung-trotz-schwangerschaft-wann-man-im-vorstellungsgespraech-luegen-darf-1.1170398