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Forum: "elternzeit für männliche Lehrer????"

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elternzeit für männliche Lehrer????neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: natascha_85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2013 10:42:51

Hallo Zusammen,

ich werde ca. 3 Wochen vor den Sommerferien Papa. Für mich ist die BZR Münster zuständig.

Kann mir jemand sagen, wie und wo genau ich die Elternzeit regeln kann?

Am liebsten würde ich eine Woche nach den Sommerferien arbeiten und dann zwei Monate lang in Elternzeit gehen. Nur habe ich von Kollegen etwas von Sperrzeiten gehört, sie wussten aber auch nicht so gut bescheid.

Leider habe ich eine Schulleitung, die nicht wirklich erreichbar ist. Und die Leute bei der Bezirksregierung gehen auch wieder gar nicht ans Telefon.

Darum wende ich mich an dieses Forum und freue mich über Tipps, wie ich vorgehen kann.


Hilft das?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2013 10:51:50



Schulamtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2013 14:18:13 geändert: 29.04.2013 14:19:29

Erstmal herzlichen Glückwunsch

Die Elternzeit regelt das Schulamt, das musst du mit denen klären. Du musst beachten, dass nach Wiederantritt die nächsten Ferien so weit wegliegen, dass du die Dauer der Ferien vorher gearbeitet hast, damit du die Ferien dann wieder entsprechend bezahlst bekommst. Also z. B. zwei Wochen Herbstferien, dann musst du spätestens zwei Wochen vor Beginn der Herbstferien wieder anfangen zu arbeiten. Einzige Ausnahme sind wohl die Sommerferien, aber da habe ich dann nicht mehr so genau zugehört...

Achja, und die Schulleitung muss dem Plan zustimmen. Den Elternzeitantrag bekommst du in der Schule - sofern erreichbar...


Laut VBEneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2013 14:34:19

gilt für Elternzeiten die Sperrfrist in Bezug auf den Ferienabstand nicht, wenn du genau für diesen Zeitraum Elterngeld bekommst (und das wäre ja, wenn ich das richtig verstanden habe, mit deinen 2 Monaten genau der Fall, vorausgesetzt, die Mutter deines Kindes beantragt "ihren" Anteil von 12 Monaten). Insofern sollte es passen, klär es aber auf jeden Fall mit dem Schulamt und auch mit deiner Schulleitung ab.


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von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.04.2013 17:41:46

Man bekommt die Ferien nicht bezahlt, wenn man in Elternzeit gewesen bist und dann wieder anfängt zu arbeiten, wenn Ferien anstehen.
Bspw. Herbstferien NRW: 21.10.-02.11.2013
Du fängst am 17.10. wieder an - keine Bezahlung in den Ferien. Fängst du spätestens am 7.10. wieder an, bekommst du die Ferien bezahlt. So wurde es mir im Schulamt erklärt und ich bin dann so angefangen zu arbeiten, dass ich die Ferien bezahlt bekommen habe.


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von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2013 07:57:14 geändert: 30.04.2013 07:57:45

Man muss halt genau unterscheiden zwischen Rückkehr aus Elternzeit und Rückkehr nach Elterngeld. Elternzeit = Sperrfrist, Elterngeld = keine Sperrfrist, wenn die maximale Bezugszeit abgeschlossen ist.


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