transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 47 Mitglieder online 22.11.2024 13:46:13
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Nach Elternzeit Anspruch auf Urlaub?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Nach Elternzeit Anspruch auf Urlaub?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anrosenberger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2014 11:46:49

Hallo an die 4teachers-Community,

ich (verbeamtet in Sachsen-Anhalt) bin ab dem Frühjahr in Elternzeit für 1 Jahr in Elternzeit. Habe ich danach Anspruch auf den Urlaub diesen Jahres? Könnte ich diesen im Anschluss an die Elternzeit nehmen zwecks Eingewöhnungszeit für das Kind in der Krippe? Freue mich auf Antwort.

LG anrosenberger


Urlaub?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2014 14:48:22

ich verstehe, ehrlich gesagt, die Frage nicht. Die Ferien ("Urlaub") kannst du ja nicht nachholen oder bekommst sie gutgeschrieben.
Mein Mann (kein Lehrer) hatte sich damals Urlaub genommen und die Eingewöhnung gemacht, da ich wieder schwanger war/bin und ich gegen nix nen Immunschutz habe/hatte (zumindest das, was nicht mit einer Impfung aus der Welt zu schaffen ist).
Entweder du verlängerst deine Elternzeit für die Eingewöhnung oder der Kindsvater nimmt die 2 Monate Elternzeit (falls er sie nicht schon genommen hat) und macht in der Zeit die Eingewöhnung.


Nach Elternzeit Anspruch auf Urlaub?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anrosenberger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2014 09:47:37

Hallo brittaci,

danke für den Vorschlag. Ist ein bisschen kompliziert, mein Mann wird da keine Elternzeit nehmen können. Vielleicht weiß ja noch jemand, wie es nun richtig ist.

LG


Noch ein Hinweisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2014 12:45:48

Falls Ferien in Sichtweite sind, musst du so viele Tage vorher gearbeitet haben, wie die Ferien dauern, um sie bezahlt zu bekommen. Das ist zumindest in NRW so. Ausnahme bilden die Somemrferien, aber da habe ich mich gedanklich ausgeklinkt, da es mich nicht betraf.


Üblicherweise gilt, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2014 12:15:17

dass der Urlaubsanspruch eines Lehrers mit den Ferien abgegolten ist. Einen Urlaubsanspruch (auf bezahlten Urlaub außerhalb der Ferien) hat man meines Wissens nur, wenn man soviel in den Ferien (mit Attest) krank war, dass die restlichen Ferientag den gesetzlichen Urlaubsanspruch unterschreiten.
Möglich wäre nach Rücksprache mit deiner SL wahrscheinlich auch unbezahlter Urlaub, Vorarbeit oder Nacharbeit (aber wenn dienstliche Belange dagegen sprechen, muss die SL das nicht machen).
Oder kannst du den Wiedereinstieg in die Zeit nach der Eingewöhnung verlegen? Vielleicht wäre ja auch eine Vorverlegung der Eingewöhnung möglich?




Warumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2014 13:45:56

verlängerst du nicht deine Elternzeit? Leg sie doch am besten so, dass du zu einem Schuljahresbeginn eisteigen kannst, dann hast du mehr eit für die KiTa-Eingewöhnung und musst nicht mitten in einem laufenden Schuljahr einsteigen.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs