transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 52 Mitglieder online 22.11.2024 07:02:24
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "rechtliche Frage zu Mutterschutz und Versetzung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

rechtliche Frage zu Mutterschutz und Versetzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mamaundlehrerin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2014 11:01:33

Hallo liebe Community. Ich habe eine rechtliche Frage, auf die ich mir hier eine Antwort erhoffe. Noch ist sie zwar rein hypothetisch, aber da nichts unmöglich ist, wäre ich für eine Atwort trotzdem dankbar. Meine Große wird bald drei und ich werde im Juni wieder ins Berufsleben starten. Für das kommende Schuljahr habe ich einen Versetzungs- sowie einen Teilzeitantrag gestellt (in einen anderen Schulamtsbezirk). Nun planen wir eigentlich schon länger weiteren Nachwuchs, aber bisher hat es nicht geklappt. Sollte nun doch noch vor dem Wiedereinstieg etwas passieren, wann muss ich das dann melden? Und wenn ich es melde, hat das Auswirkungen auf meinen Versetzungsantrag? Dürfte der auf Grund der Schwangerschaft abgelehnt werden bzw. besteht die Möglichkeit, dass der Antrag durchgeht und nicht aus irgendeinem vorgeschobenen Grund dann abgelehnt wird?
Falls jemand Informationen zu dem Thema hat, wäre ich sehr dankbar!


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mamaundlehrerin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2014 12:29:21

Kennt sich wirklich keiner hier aus? Schade, ich hatte gehofft, dass irgendwer schon mal so eine Situation hatte bei der großen Community.


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2014 13:58:22

Ich bin auch schon versetzt worden - war allerdings nicht schwanger. Entweder bei Antragsstellung oder bei der Versetzungszusage musste ich unterschreiben, dass ich die Stelle auf jeden Fall antreten werde.
Wenn du den Antrag schon gestellt hast und noch nicht schwanger bist, ist es ja rein rechnerisch möglich, dass du die neue Stelle nach den Sommerferien antrittst
In NRW habe ich seinerzeit im März die mündliche Zusage vom Ministerium bekommen und im April/Mai kam die schriftliche Zusage. Wenn du einen ordentlichen Immunstatus hast und keine "Seuchen" in der Schule auftreten, kannst du dann ja auch erst von der Schwangerschaft berichten, sofern sie dann schon eingetreten ist. Ich drücke dir die Daumen!


Ich denke auch:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2014 16:33:48

Aus einer etwaigen Schwangerschaft dürfen dir keine Nachteile entstehen.
Also bewerben, annehmen und dann abwarten. Sobald du die Stelle hast, ist die Sache an und für sich gelaufen. Sobald du schwanger bist, greift der Mutterschutz. Anschließend allerdings kann es Probleme mit der Elternzeit geben (ist von Bundesland zu Bundesland verschieden); d.h. Stelle ja, aber wo?
Ist auch abhängig davon, ob du verbeamtet oder angestellt bist.
Viel Glück
rfalio


Es besteht keine Pflicht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stefanlandmann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2014 16:51:20

Hallo zusammen,

man sollte die Schwangerschaft dem Arbeitgeber schon mitteilen, eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Befürchtet man Nachteile durch die Schwangerschaft darf man sogar schweigen. Es kann natürlich auch sinnvoll sein dem Arbeitgeber dies mitzuteilen (Arbeitsschutz, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz). Der Arbeitgeber darf dich zwar während der Schwangerschaft nicht kündigen, aber er könnte durchaus deinen Versetzungswunsch ablehnen, da er die Stelle natürlich optimal besetzten möchte.

Ich würde dir empfehlen, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzutzeilen, nachdem du a) Eine Entscheidung über deinen Versetzungswunsch hast b) eine offizielle Bestätigung deines Frauenarztes hast.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße Stefan


Vielen lieben Dank!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mamaundlehrerin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2014 21:53:06

Vielen Dank für eure Antworten.
Da in BY das Schuljahr ja viel später anfängt, als in NRW, werde ich bestimmt im Mai noch keine Versetzung schriftlich hier liegen haben.
Es dem Arbeitgeber (also dem Rektor) nicht mitzuteilen wird im Falle des Falles evtl. auch schwierig. Also beim letzten Mal hat man es mir recht früh angesehen. Das kommt dann ja auch blöd.
Naja, seis, wie es sei, ich bin etwas beruhigter und harre der Dinge, die da kommen.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs