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Forum: "Stunden nach Elternzeit"

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Stunden nach Elternzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tom2009 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2014 21:48:04

Hallo. Ich wollte einmal fragen wie viele Wochenstunden ihr nach der Elternzeit unterrichtet habt? Meine Frau (auch Lehrerin) steigt nach den Osterferien nach 1 Jahr wieder ein und soll nach Telefonat mit dem Schulleiter 22 Stunden unterrichten.
Danke für die Antworten!


hier bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2014 22:55:36

ist alles möglich...

von nur 6 Stunden bis zur vollen Stelle mit 24 Stunden habe ich schon alles gesehen.

Wie viele Stunden du wieder arbeiten willst, ist vor allem mal deine Entscheidung. Dein SL kann sich zwar was wünschen, aber verlangen kann er es nicht.


Aus dem o.g. Grund...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandy03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2014 08:05:03 geändert: 17.04.2014 08:06:03

kann der Schulleiter nicht erklären, deine Frau solle 22 Std. unterrichten. Was aber möglich ist, dass man miteinander ins Gespräch kommt.

Ich arbeite an einer HS u. wollte nach der Elternzeit mit 18 Std. wieder einsteigen. Aus Std.verteilungssicht waren 19 Std. bei meiner Fächerverteilung aber günstiger. Daher bat mich meine Schulleiterin darum, eine Std. mehr zu erteilen. Eine Std. mehr war und ist für mich in Ordnung.

Das muss aber natürlich jeder selbst überdenken und hängt sicher auch von den Bedingungen ab (Schulform, Fächerkombi, Betreuungsmöglichkeit, Vorbereitung, ...).

Ich wünsche euch eine gute Entscheidung!



...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2014 09:52:01

Als ich nach dem 1. Kind mit 10 Stunden wieder einsteigen wollte, bekam ich einen sehr unfreundlichen Anruf vom Schulamt, dass man mich so an der GS keinem Schulleiter "zumuten" (wörtliches Zitat!!!) könne und ich unterhälftig nur an der HS/MS eingesetzt werden würde. Eine andere Kollegin hat im selben Schulamtsbezirk ohne weitere Diskussionen ihre 10 Stunden an einer GS bekommen. Ein anderer Schulrat gab mir die Auskunft, er versuche zwar, unterhälftige Kolleginen an der GS einzusetzen, schaffe es aber nciht immer und mit 10 Stunden und weniger sei HS/MS oder mobile Reserve relativ sicher vorprogrammiert.
Nach dem 2. Kind habe ich auch wieder einen Teilzeitantrag gestellt. Die Schulleitung hatte bei mir mit den Einsatzstunden nichts weiter zu tun, ich kenne aber eine Kollegin an der RS, die nur 6 Stunden anfangen wollte und das mit dem Schulleiter abgesprochen hat, vor sie ihren Teilzeitantrag abgegeben hat. Damit war sie auf der sicheren Seite, um an genau dieser Schule zu bleiben.


Soweitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2014 10:54:35

ich weiß (NRW), kann man in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes zwischen 1 Stunde und voller Stundenzahl unterrichten. Nach den drei Jahren muss man wohl mind. mit einer halben Stelle wieder anfangen.
Ich selbst habe nach der Geburt des 1. Kindes wieder voll gearbeitet (war davon aber 4 Stunden abgeordnet). Das war aber nur für ein paar Monate, da sich dann schon wieder der nächste Nachwuchs ankündigte.


Elternzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2014 11:09:58

In der Elternzeit hat ein AN oder Beamter Anspruch auf einen Hinzuverdienst, Näheres regelt das entsprechende Bundesgesetz. Aus dieser Hinzuverdienstgrenze leitet sich die mögliche Wochenstundenzahl ab.

Nach der Elternzeit kann man wie jede andere Lehrkraft auch einen Antrag auf Teilzeit stellen. Achtung, hierfür gibt es Stichtage, bis zu denen der Antrag eingereicht werden muss. Es können Stundenreduzierungen bis maximal der Hälfte der vertraglich (vom BL und der Schulform abhängig) geregelten Wochenstundenzahl vorgenommen werden.

Bei einer Wochenstundenzahl von 25,5 Unterrichtsstunden können also um höchstens 13 Wochenstunden reduziert werden. Die Vergütung wird entsprechend des Prozentsatzes (Verhältnis von Ist-Stundenzahl zu Soll-Stundenzahl in Prozent) gekürzt. Für die sonstigen dienstlichen Verpflichtungen gibt es entsprechende Bestimmungen, die in einem von der Lehrkräftekonferenz beschlossenen "Teilzeitpapier" festgelgt werden müssen, um Teilzeitkräfte angemessen zu entlasten.


damals...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2014 14:09:53

habe ich gkeich wieder mit voller stundenzahl angefangen. eine reduzierung hat sich nicht gerechnet, weder zeitlich noch finanziell. denn viele aufgaben einer lehrkraft kann man nicht wirklich teilen, freistunden und anfahrtswege hat man auch. vile kolleginen steigen aber auch mit weniger ein, 12 stunden oder 14, das ist sicher abhängig von der schulform, aber auch von der betreuungssituation.


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