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Forum: "Schulleiter ruft bei Frauenärztin an"
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| Schulleiter ruft bei Frauenärztin an | | von: jollybabe
erstellt: 16.01.2017 17:48:03 geändert: 16.01.2017 19:54:33 |
Hallo, zur Erklärung ich bin schwanger und meine Ärztin hat meine Stunden auf 16LWS reduziert. Nachdem ich meinem Schulleiter letzte Woche das Attest abgegeben habe, hat dieser am selben Tag noch bei meiner FÄ angerufen, um ihrer Aussage nach, zu fragen, wie es sich genau mit den 16 Stunden verhält. Er wollte wohl wissen, ob ich meine Mentorenarbeit on top machen kann, oder ob die in den 16h verrechnet werden müssen. Auch meine FÄ hat gemeint sie war total verblüfft und hat ihm natürlich keinerlei medizinische Auskünfte gegeben und nur gesagt, dass ihrer Ansicht nach jede zusätzliche Tätigkeit belastend ist und somit die 16Stunden nicht überschreiten darf. Darf ein Schulleiter das? |
| Grundsätzlich | | von: brittacci
erstellt: 16.01.2017 20:57:57 |
würde ich es auch unter Fürsorgepflicht verbuchen. Mich macht nur etwas anderes stutzig. Meine Frauenärztin wollte mich während der Schwangerschaft auch teilweise krank schreiben - also dass ich nicht mehr 28 Stunden arbeiten kann, aber 20. Ein Anruf seitens der Frauenärztin beim Gesundheitsamt der Bezirksregierung (ich weiß gerade nicht mehr wie das genau heißt) ergab, dass eine teilweise Krankschreibung nicht zulässig sei und sie sich damit auch strafbar mache. Barfuß oder Lackschuh. Nach Rücksprache mit der Schulleitung habe ich den Lackschuh (28h) genommen und im Rahmen der Fürsorgepflicht hat sie mich dann täglich nach der 4. Stunde gefragt, ob es noch geht und mich ansonsten nach Hause geschickt. |
| Der | | von: rosagestreift
erstellt: 16.01.2017 22:55:17 geändert: 16.01.2017 23:06:01 |
Schulleiter hat diesen Anruf höchstwahrscheinlich getätigt, weil diese "Krankschreibung" in der Tat etwas seltsam ist. Gerade in der Schule habe ich den Eindruck, sobald man die Schwelle überschreitet, fragt niemand, wie es einem geht. Wenn man da ist, ist man da, ohne Rücksicht auf Unpässlichkeiten(bei den Grundschülern zumindest). Ich finde es immer noch seltsam. Dass du reduzieren sollst, heißt doch, dass es einen Grund dafür gibt. Gerade bei Schwangeren verstehe ich das nicht. Wenn man gesund ist, ist man einsatzfähig, wenn man krank (hier vllt. wenn etwas kritisch) ist, bleibt man zu Hause. Die Vorgehensweise des Schulleiters finde ich dennoch nicht in Ordnung. Warum hat er nicht (zuerst) mit dir geredet? |
| Ähnlich wie Rosagestreift sehe ich das auch | | von: caldeirao
erstellt: 16.01.2017 23:14:38 |
Er hätte doch erst mal mit Dir reden können. 2. muss doch das arbeitsrechtlich geregelt sein. Da hätte er im Schulamt nachfragen können. Wir hatten auch eine schwangere Kollegin, die nur täglich 4 Stunden arbeiten durfte. Anfangs ist sie uns nach 4 Stunden regelmäßig abgeklappt und der SL hat sie eh nach Hause geschickt, bis endlich das Attest vom Arzt kam. Ich fand die Regung gut. Sie ist nicht ganz ausgefallen und konnte die wichtigste Arbeit tun und sie hat sich nicht übernommen und wirklich bis zum Schluss durchgehalten. |
| ich würde das... | | von: seplundpetra
erstellt: 16.01.2017 23:15:42 |
... ebenfalls unter fürsorgepflicht verbuchen, auch wenn die fragen, die der sl an die fä gestellt hat, sicherlich zuerst an die betroffene lk gestellt werden sollte und dann nach rücksprache und offenen fragen mit der lk die fä kontaktuert werden sollte. bei uns an der schule ist es übrigens gang und gäbe, dass schwangere mit fortlaufender zeit von den entsprechenden ärzten aus dem unterricht genommen werden. erst übernehmen die kollegen - ohne dass ärzte da was mit zu tun haben - die aufsichten, später unterrichten sie dann weniger - auf arztgeheiß, damit es dann auch irgendwann ersatz gibt. auch, als wir z.t. sechs schwangere auf einmal hatten, wurde das so gehandhabt. |
| strafbar? | | von: fruusch
erstellt: 17.01.2017 07:19:47 |
Also diese Reaktion wundert mich doch nun wirklich sehr. Es ist doch üblich, dass ganze oder teilweise Arbeitsverbote von Frauenärzten ausgesprochen werden, um Schwangere zu schützen. Da kann der Arbeitgeber nichts gegen machen, es zählt nicht einmal als Krankschreibung. Was soll daran bitte strafbar sein? Ich glaube, da wollte irgendjemand mal wieder Geld sparen, und setzt einfach eine wilde Behauptung ein, um das Gegenüber einzuschüchtern. |
| @ jollybabe | | von: hesse
erstellt: 17.01.2017 15:14:50 geändert: 17.01.2017 15:17:48 |
Zumindest nach Deiner (knappen) Schilderung kann ich nichts erkennen, was dem Schulleiter vorzuwerfen wäre; insofern verbuche ich das auch unter Fürsorge. Um das aber wirklich einigermnaßen beurteilen zu können, und nicht gleich einer "Ach-die-böse-Schule-interessiert-sich nicht-dafür-wie-es-mir-geht-Mentalität" bzw. "Alle-Ärzte-sind-potentielle-aus-Prinzip-Krankschreiber-Unterstellung" anheim zu fallen, bräuchten wir m. E. mehr Informationen, z. B.: Gab es ein/mehrere Gespräche? Wann? Wie verliefen diese? Wie wird das Thema Schwangerschaft grundsätzlich an der Schule behandelt? etc. Sonst ist kaum eine seriöse Stellungnahme, mit der Du etwas anfangen kannst, möglich. LG Hesse |
| sicher nicht strafbar - aber Kompetenzüberschreitung | | von: wabami
erstellt: 17.01.2017 18:18:25 |
Die Rechtslage ist eindeutig: Der Arzt kümmert sich um das Medizinische und der Schulleiter um die Arbeitsverteilung. Ein Arzt kann also nicht festsschreiben, welchen Arbeitsanteil ein Patient leisten darf. Der Arzt kann bei medizinischer Indikation bei einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilen oder die Tätigkeiten auf leichtere Tätigkeiten bzw. ein tägliches Höchststundenmaß beschränken. Wenn die FÄ nun eine Deputatsbeschränkung auf 16/28 Wochenstunden beschreibt greift dies in den Aufgabenbereich des SL ein, der eine notwendige Einschränkung sicherlich anerkennt. Für mich ist es die logische Konsequenz, dass der SL sich mit der FÄ kurzschließt um abzuklären, was denn wirklich möglich ist - 16 Wochenstunden wären ja an einigen Schulen mit 2x8h und 3 freien Tagen realisierbar, was bestimmt nicht im Interesse der Schwangeren ist. Erst nach Abklärung was gemeint ist, kann der SL ein sinnvolles Gespräch mit der Lehrkraft führen, wie er tatsächlich Aufgaben und Lehrverpflichtung von der Schwangeren einfordert. |
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