wie unterschiedlich das in den Ländern gehandhabt wird. Bei uns müssen die Angestellten genauso Vertretungsstunden ableisten, wie auch beamtete Kollegen. Das jemand davon ausgenommen ist, kenne ich gar nicht. Ebenso ist es bei Mehrarbeit. Dabei gilt, das bei Vollzeitkräften erst ab der 4 Std im Monat vergütet (oder Freizeitausgleich gegeben)wird. Dann gibt es noch 2 variable Stunden die so als Springstunden in den Plan eingebaut werden. Da hat man in der Schule anwesend zu sein. Werden sie abgeleistet, wird nach dem Prinzip der Mehrarbeit verfahren. Im wesentlich wird bei uns inden Arbeitsbereichen fast analog zum Beamtenrecht verfahren. Seit diesem Jahr gibts allerdenigs im Schulrecht dazu eine extra Dienstverordnung.