Wenn du auf der Landesschulbehörde nach Gehaltslisten suchst, dann findest du die Einstufung. Und da du das 1. Examen hast und das auf Gymnasium, müsste es III sein.
Das ist ein Grundgehalt des öffentlichen Dienstes, zu dem es einen Ortszuschlag und ggf. einen Familienzuschlag gibt (verheiratet = kohle, kinder = kohle).
Vergütungssätze für Inhaber von Lehrämtern im Schuldienst
(§ 4 Abs. 3 MVergV) – ab 01.01.2013 bzw. 01.08.2013:
Nr.3= 20,02€/h brutto, ab 1.8. 20,32 €.
Allerdings wirst du auch als Springer eingesetzt? Denn wenn du von 3 Stunden Unterricht 5 Stunden in der Schule verbringst, ist das auch nicht so toll. Andererseits kannst du ja in dieser Zeit schon mal mit dem Hospitieren anfangen - ein guter Start ins Ref.
Viele Grüße,
ügins