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Forum: "Mobile Reserve - Anspruch auf Unterhalt?"

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Mobile Reserve - Anspruch auf Unterhalt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marionri Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2015 20:47:55

Hallo Ihr,

ich habe dieses Semester mein 1. Staatsexamen abgelegt, werde im
September ins Ref gehen und bin auch im SS 15 noch immatrikuliert.
Nach den Osterferien werde ich als mobile Reserve arbeiten.
Momentan bekomme ich noch Unterhalt von meinem Vater und stelle
mir jetzt die Frage, ob ich den Anspruch auf Unterhalt damit verliere?
Ich werde für 20h pro Woche angestellt, vielleicht kann mir ja auch
jemand Auskunft darüber geben, was ich da in etwa verdiene?

Würde mich sehr über Antworten freuen!


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2015 22:15:54 geändert: 24.03.2015 22:21:08

Ich wusste gar nicht, dass man in Bayern jetzt auch "nur" mit dem 1. Staatsexamen als mobile Reserve eingesetzt werden kann. Während des Referendariats kann das aber nicht funktionieren, da musst du ja immer an deiner Schule sein und ins Seminar gehen.

Vielleicht wirst du ja auch nur bei Einsatz bezahlt, d.h. es kann ja sein, dass du mal ein paar Wochen nicht bezahlt wirst, wenn niemand krank ist, d.h., dass das Einkommen evtl. schwankt. Erkundige dich bei dem, der dir diese Stelle verschafft hat.


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