Beamtete Kollegen/innen sind
nicht verpflichtet, Streikbrecherarbeit zu leisten und der Beamteneinsatz auf bestreikten Arbeitsplätzen ist r e c h t s w i d r i g. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit aller Deutlichkeit entschieden (Urteil vom 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85 - =AP Nr. 126 GG Art. 9 Arbeitskampf)
http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/Lego_2010_05_04_Beamte.pdf
ALSO:
ALLE trafigangestellten Kollegen/innen sollten am 4. Mai gut überlegen, ob Sie IHRE Zukunft verbesseren:
http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/Lego_2010_05_04_AML.pdf