Hier in NDS sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht (das ist die Voraussetzung!!)alle für das Schulleben ihres Kindes relevanten Informationen zukommen zu lassen; sei es in schriftlicher oder in mündlicher Form. D. h. beide werden zu Elternabenden, Sprechtagen ... eingeladen, erhalten beide ein Zeugnis (das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, in der Regel in Kopie) und auch schriftliche Informationen über bevorstehende Klassenfahrten, so sie mehrtägig sind. Zu Gesamtkonferenzen oder Veranstaltungen, die die ganze Schule betreffen (Schul- oder Sportfest) laden wir allerdings nicht doppelt ein. Für alle vorgenannten Unternehmungen ist selbstverständlich der Klassenlehrer zuständig.
Beantwortet das deine Frage?
LG angel
den Ferienbeginn genießend...!