Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, bekommt als Angestellter 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der GKV.
Dies entspricht in etwa dem Betrag, den der Angestellte als ALGI (Arbeitslosengeld I) erhalten würde. Die Höhe hängt ab von der Lohnsteuerklasse, die der Empfänger des Krankengeldes hat.
Natürlich zählt die "unterrichtsfreie" Zeit mit zum Zeitraum der Krankschreibung, sie wir ja auch bezahlt, wenn jemand gesund/arbeitsfähig ist (Anspruch auf bezahlten Urlaub).
Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit muss ein Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) auf Arbeitsunfähigkeitsrente gestellt werden. Wer vor 1960 geboren worden ist, ist über die GRV noch besser gestellt und erhält ggf. eine Berufsunfähigkeitsrente.
Tipp:
Wer absehen kann, dass er länger als 6 Wochen arbeitsunfähig geschrieben werden muss, der sollte als Verheirateter in die Lohnsteuerklasse 3 oder 4 wechseln, wenn er vorher in Lohnsteuerklasse 5 war. Der Ehepartner muss dann ebenfalls wechseln und zwar in die Lohnsteuerklasse, die der Kranke vorher hatte.