Der beste Weg ist, sich beim Lehrerpersonalrat HIlfe zu suchen oder sich an die Rechtsabteilung der Gewerkschaft zu wenden.
(Wieder ein Grund, einer Gewerkschaft beizutreten.)
Zudem sollte die sich beschwerende Person möglichst viel an Daten gesammelt haben. Das können sein Gedächtnisprotokolle, Protokolle von Dienstbesprechungen, schriftiche Zeugenaussagen, etc.
Wenn die Beschwerdeführerin sich keine Hilfe suchen möchte:
Die DAB geht immer an die Rechtsabteilung der entsprechenden Behörde.